In der Bürgerschaftssitzung vom 27.05.2010 hat die Bürgerschaft ein "Handlungskonzept zu Vorhaltung und Betrieb von Bedürfnisanstalten in der Hansestadt Lübeck" beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es 27 Bedürfnisanstalten in sieben verschiedenen Zuständigkeiten. Die wesentlichen Feststellungen bzw. Maßnahmen waren folgende:
1. Aufstockung der Kapazitäten der öffentlichen Bedürfnisanstalten an bestimmten
Standorten (z. B. an der MuK).
2. Schließung einzelner Standorte (z. B. Wallanlagen).
3. Konzentration der Zuständigkeiten auf den Kurbetrieb für Travemünde und die EBL
für das übrige Stadtgebiet. Daneben sollte der Stadtverkehr auch weiterhin eigene
öffentliche Toiletten vorhalten.
4. Einführung der "Netten Toilette" als Ergänzung zur Vorhaltung städtischer
Bedürfnisanstalten.
5. Einführung einer einheitlichen Notfall- und Servicenummer.
6. Nutzung des EURO-Toilettenschlüssels ermöglichen.
Aktuell stehen 25 öffentliche Bedürfnisanstalten zur Verfügung, ein weiterer Standort ist in Planung (Rathausinnenhof). Ergänzt wird das Angebot durch 37 "Nette Toiletten" auf oder in unmittelbarer Nähe zur Lübecker Altstadt oder in Travemünde. Insbesondere die Einführung der "Netten Toilette" hat eine deutliche Verbesserung gebracht. Obwohl damit die wesentlichen Punkte aus dem damaligen Handlungskonzept vollständig umgesetzt wurden, bedarf es einer Aktualisierung. Zum einen hat sich die Anzahl der Besucher:innen der Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, zum anderen werden auch aus dem Kreis der Bewohner:innen zusätzliche Standorte gewünscht (z. B. Stadtpark, Drägerpark). Es hat sich dabei gezeigt, dass ein objektives Bewertungsschema fehlt, solche Wünsche einzuordnen. Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wo eine öffentliche Bedürfnisanstalt errichtet werden soll oder wo nicht? Sicher ist die Anzahl der erwarteten Nutzer ein wichtiges Merkmal, aber ab welcher Nutzerzahl ist eine öffentliche Toilette sinnvoll? Und wenn eine öffentliche Toilette fehlt, welcher Toilettentyp ist der richtige? Reicht eine "Nette Toilette" oder sollte eine städtische Bedürfnisanstalt errichtet werden?
Die Überarbeitung des Handlungskonzeptes soll in zwei Schritten erfolgen. Im ersten Teil erfolgt eine Bestandsanalyse, ein Vergleich mit anderen Städten, eine Übersicht über verschiedene Toilettentypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen und insbesondere die Erarbeitung einer generellen Bewertungsmatrix noch ohne Schwellenwerte. Im nächsten Jahr sollen diese Schwellenwerte anhand der Bestandsanlagen definiert werden. Dazu müssen aktuelle Nutzerzahlen zu unterschiedlichen Jahreszeiten und Wochentagen ermittelt werden. Anhand dieser Daten erfolgt eine Bewertung der Gesamtsituation in der Hansestadt Lübeck. Dieser Bewertung wird eine Befragung von und ggf. Diskussion mit Expertinnen und Experten, etwa LTM, Senioren- und Behindertenbeirat etc. voraus gehen.
Sollte dabei festgestellt werden, dass insgesamt oder an einzelnen Standorten Handlungsbedarf besteht, werden konkrete Vorschläge entwickelt. Dabei ist stets auf die finanzielle Auswirkung für die Hansestadt Lübeck zu achten. Dabei wird im weiteren Verlauf auch die Vorhaltung von öffentlichen Urinalen untersucht. Für die weiteren Ausführungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden öffentliche Toiletten nicht berücksichtigt, die nicht im Zugriff der Hansestadt Lübeck sind (z.B. die der Deutschen Bahn). Im Städtevergleich wurden die „Netten Toiletten“ nicht eingerechnet, weil keine Vergleichsdaten aus anderen Städten verfügbar waren.