Keine hochtoxischen Stoffe im Sickerwasser

Veröffentlicht am 02.10.2002

Keine hochtoxischen Stoffe im Sickerwasser

Keine hochtoxischen Stoffe im Sickerwasser

020724L 2002-10-01

Die heute in einer Tageszeitung publizierten Ausführungen zur Ableitung und Behandlung von Sickerwässern der Lübecker Deponie nach den außergewöhnlich starken Regenfällen Mitte Juli weist Lübecks Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann als nicht zutreffend zurück.

Zur Sickerwasserbehandlung:

Seit Beginn des Jahres 2000 wird das Sickerwasser der Deponie Niemark über eine Umkehrosmoseanlage gereinigt und in den Niemarker Landgraben eingeleitet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das gesamte Sickerwasser dem Zentralklärwerk zugeleitet. Über eine Umkehrosmoseanlage verfügen nicht alle Deponiebetreiber (beispielsweise vier Deponien in Schleswig-Holstein).

Nach den Starkregen am 17. und 18. Juli diesen Jahres stieg die Sickerwassermenge so stark an, daß die mengenmäßige Kapazität der Umkehrosmoseanlage überschritten wurde und eine Überhangmenge von 2 200 Kubikmetern, - das entspricht 25 Prozent der in dem entsprechenden Zeitraum angefallenen Sickerwassermenge - in der Zeit vom 22. bis 24. Juli dem Zentralklärwerk zugeleitet wurde, so wie es bis zum Jahr 1999 Regelbetrieb war.

Im Zentralklärwerk, das regelmäßig beprobt wird, wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Davon war auch nicht auszugehen , da der Anteil des Sickerwasser nur 1,5 Prozent der Gesamtwassermenge betrug, die in diesen Tagen im Zentralklärwerk einer biologischen Abwasserreinigung unterzogen wurden. Die Behauptung, es seien im Sickerwasser hochtoxische Stoffe, enthalten ist falsch.

Eine Ableitung von Sickerwasser über die Oberfläche durch Überlauf von Behältern oder dergleichen hat nicht stattgefunden.

Zum Oberflächenwasser:

Regenwasser, das von Verkehrsflächen oder den abgedeckten Abschnitten der Deponieoberfläche ablief, wurde über Gräben und Leitungen einem Teich zugeleitet und vor Einleitung in den Niemarker Landgraben beprobt.

Zur Information der Ausschußmitglieder:

Im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen am 25. Juli fragte das Ausschußmitglied Günter Wosnitza, ob die Deponie Niemark durch kontaminiertes Sickerwasser überflutet worden sei. Das wurde verneint und erläutert, daß es sich bei der Überflutung der Hoffläche um Oberflächenwasser gehandelt habe. Weitere Ausführungen dazu wurden für die Sitzung am 26. September zugesagt.

Diese wurden dann auch durch kompetente Mitarbeiter gemacht, die Rede und Antwort standen. Die Anfrage der “Grünen” im Umweltausschuß, wie der Anfall kontaminierten Sickerwassers auf der Deponie Niemark bewältigt worden sei, wurde zum 19. September schriftlich beantwortet.

Umweltsenatorin Dr. Hoffmann: “Es bleibt festzustellen, daß die Entsorgungsbetriebe im Ausschuß für öffentliche Einrichtungen Rede und Antwort gestanden haben. Für ihr fachmännisches Management zur Gefahrenabwehr wurde die Verwaltung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen von der Politik ausdrücklich gelobt.”

Zur angeblichen Umweltkriminalität:

Die behauptete Minderung der Reinigungsleistung des Zentralklärwerkes trat nicht ein. Ein Grund für die Auslösung von “Katastrophenalarm” bestand nicht.

Die Behauptung des Ausschußmitglieds der Grünen, Günter Wosnitza, daß es sich bei der Ableitung der Überhangmenge von Sickerwasser zum Zentralklärwerk um eine “Riesenschweinerei” handele, entbehrt jeder Grundlage.

Die Bezichtigung der besonders schweren Umweltkriminalität ist als Verleumdung zu bewerten. +++