Staatsangehörigkeitsausweis

Leistungsbeschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatsangehörigkeitsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte oder, in Städten über 20.000 Einwohnern, an die jeweilige Stadt.
 
Für im Ausland lebende Antragsteller/innen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden kann.

Nützlich können folgende Unterlagen sein:

  • zu Abstammung und Personenstand (zum Beispiel Heiratsurkunden),
  • zu Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Einbürgerungsurkunden),
  • zur Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Vertriebenenausweis),
  • zu Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit,
  • zu Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher (zum Beispiel Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit),
  • zum Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 51,00 € an.

  • Gebühr: EUR 15.00
    Vorkasse: Nein

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Ein Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen oder ein Nachweis ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu

  • ob Sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.

Zuständige Stelle:

Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Die Vorsprache zur Erörterung eines Anliegens bzw. zur Antragstellung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte online, telefonisch unter der (0451) 122-3322 oder per E-Mail ordnungsamt@luebeck.de ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Benennung Anliegen, Kontaktdaten)
Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig vorher ab (Tel: (0451) 122 3322 oder Mail:ordnungsamt@luebeck.de).
Aktuell sind leider keine Terminbuchungen für die Einbürgerungsbehörde möglich. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels und/oder Reiseausweises vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch (0451)122-3311.
Die Ausgabe der Dokumente erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im EG.

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer