Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen oder durch eine bevollmächtigte Person. Die elektronische Anmeldung über einen Online-Dienst ist möglich, wenn die Meldebehörde diesen Dienst anbietet und die meldepflichtige Person über ein hoheitliches Dokument verfügt, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).

Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

Wohnung im Sinne des Meldegesetzes

  • ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird,
  • die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr,
  • sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend genutzt und bei Ehegatten die vorwiegend gemeinsam genutzt wird.

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes anzumelden. Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, haben Kapitän und Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Meldebehörde am Sitz des Reeders anzumelden.

Bei der persönlichen Anmeldung wird der so genannte vorausgefüllte Meldeschein nach § 23 Absatz 3 Bundesmeldegesetz verwandt. Sie müssen den Meldeschein nicht mehr selbst ausfüllen, sondern nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in den Meldeschein übertragen. Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, ggf. berichtigen und den Meldeschein unterschreiben. Für die elektronische Anmeldung nach § 23a Absatz gilt dies entsprechend.

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie einmalig eine amtliche Meldebestätigung.

Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber wirkt bei der Anmeldung in der Meldebehörde mit. Daher ist der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen kann. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich. Liegen eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie Nachweise über den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule vor, sollten diese vorgelegt werden, um einen Nachweis über die rechtmäßige Anmeldung des Kindes erbringen zu können. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung der minderjährigen Person von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll. Ab 16 Jahren kann sich das minderjährige Kind eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung für Einzelpersonen können Sie ganz bequem Ihre neue Wohnanschrift online mitteilen und erhalten eine digitale Meldebestätigung. Die Aktualisierung Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte erfolgt ebenfalls über den Online-Dienst. Diese Möglichkeit steht Unverheirateten ohne minderjährige Kinder zur Verfügung.
Sollten Sie diesen Online-Dienst nicht nutzen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Wohnsitzanmeldung in allen Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck nach vorheriger Terminvereinbarung vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung,
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
  • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
  • Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:

  • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
  • bei Kindern: Geburtsurkunde.
  • Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person: Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllter Meldeschein, der Personalausweis im Original und eine unterschriebene Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern Sie ein Kraftfahrzeug halten und außerdem Ihre Stadt beziehungsweise Gemeinde Adressänderungen auf dieser vornehmen darf.

Ummeldungen durch Umzug:
Die Ummeldung von Familienmitgliedern einschließlich Kindern ist ohne deren persönliche Anwesenheit möglich. Denken Sie bitte an die Ausweise.

Fahrzeugschein:
Für die Adressenänderung im Fahrzeugschein beträgt die Gebühr 12 € (hierfür ist ein gesonderter Termin bei der Zulassung zu vereinbaren).

Hinweise zum Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung:
Bei Untervermietungen unterschreibt der Hauptmieter das Formular als Wohnungsgeber.
Sollten Sie sich in Ihrer eigenen Immobilie anmelden, nutzen Sie ebenfalls die Wohnungsgeberbestätigung, um eine Selbsterklärung bei Wohneigentum abzugeben.

Urkunden:
Ausländische Urkunden müssen im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden. Informieren Sie sich bitte außerdem vorher, ob für die Anerkennung der Urkunde eine Legalisation oder eine Apostille notwendig sind.

Link zum Auswärtigen Amt (Informationen zu konsularischen Fragen)

Vollmacht:
Sollte die persönliche Vorsprache im Ausnahmefall (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht möglich sein, können Sie jemanden bevollmächtigen. Hierfür muss neben der Wohnungsgeberbestätigung, der ausgefüllte Meldeschein, der Personalausweis im Original und eine Vollmacht ausgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für die Adressenänderung im Fahrzeugschein beträgt die Gebühr 12 € (hierfür ist ein gesonderter Termin bei der Zulassung zu vereinbaren).
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Da es leider nicht immer möglich ist, Termine fristgerecht anzubieten, wird die Frist "binnen zwei Wochen" mit der Terminvereinbarung gewahrt.

Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich

Die Anmeldung von Minderjährigen obliegt demjenigen, in dessen Wohnung das Kind einzieht. Dabei ist es völlig unerheblich, wer das Sorgerecht hat. Es reicht völlig aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch selbständig ummelden, auch gegen den Willen der Eltern.

Ausländer, die sich lediglich zu Besuchszwecken bis zu 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, sind nicht verpflichtet, sich anzumelden. Die Meldepflicht besteht erst dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Lübeck nehmen möchten.

Bei einer Ummeldung innerhalb eines Hauses besteht in Lübeck keine Meldepflicht.

Die Hansestadt Lübeck, die MACH AG und die Universität zu Lübeck haben zwei Informationsangebote entwickelt, die u.a. über die Datenweitergabe zwischen Behörden nach der Ummeldung informiert. Dieser Link führt zu den Projekten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Verfahrensablauf

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.

Voraussetzungen

Sie haben eine neue Hauptwohnung in Deutschland bezogen.

Zuständige Stelle:

Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.–14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus (Linie 4, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.

Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

Karte

Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen (Ausnahme Händlerschalter) benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo.08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.   07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi.  07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus (Linie 2)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung  oder telefonisch unter +49 451 122-3311 
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus (Linie 5, 7, 11, 12)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich)
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus (Linie 32)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte!
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht.
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Terminbuchungen: Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de

Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen 
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus (Linie 30)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

Karte

St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus (Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer