Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

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Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie

  • in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
  • noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.

Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

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Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Weiterführende Informationen

Antragsfrist

Antragsfrist: 8 Wochen
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 6 Monate
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für höchstens 6 Monate.

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.25 ist das Ordnungsamt in der Zeit von 08:30-13:00 Uhr nur eingeschränkt erreichbar.
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. In der Ausländerbehörde steht für Sie vor Ort die PointIDs zur Aufnahme von Lichtbildern zur Verfügung. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer