Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

Leistungsbeschreibung

Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

Wird der Antrag rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Ausländerbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Verlängerung
  • aktuelles biometrische Passfoto
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro

Für Minderjährige: 46,50 Euro

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 3 AufenthG

§ 26 AufenthG

§ 45 AufenhV

§ 53 Abs. 1 AufenthV

§ 78 AufenthG

Anträge / Formulare

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Was sollte ich noch wissen?

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich

Bearbeitungsdauer

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels- bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

  • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
  • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
  • Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle:

Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Die Vorsprache zur Erörterung eines Anliegens bzw. zur Antragstellung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte online, telefonisch unter der (0451) 122-3322 oder per E-Mail ordnungsamt@luebeck.de ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Benennung Anliegen, Kontaktdaten)
Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig vorher ab (Tel: (0451) 122 3322 oder Mail:ordnungsamt@luebeck.de).
Aktuell sind leider keine Terminbuchungen für die Einbürgerungsbehörde möglich. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels und/oder Reiseausweises vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch (0451)122-3311.
Die Ausgabe der Dokumente erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im EG.

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer