Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen

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Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Mit der Gründachförderung unterstützt die Hansestadt Lübeck seit dem 1. März 2025 die Begrünung von Dächern, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Steigende Temperaturen in den Sommermonaten heizen die Stadtquartiere auf und verhindern eine nächtliche Abkühlung. Häufigere Starkregenereignisse können zu Überflutungen von Straßen und tieferliegenden Gebäudeteilen führen. Hier können Gründächer Abhilfe schaffen: Sie speichern Regenwasser und verdunsten dieses anschließend. Damit entlasten sie die Entwässerungssysteme und verbessern das Stadtklima. Überdies bieten begrünte Dächer Ersatzlebensräume für Tiere und Pflanzen, filtern Schadstoffe aus der Luft und reduzieren den städtischen Lärm. So können Folgen des Klimawandels gemildert und ein Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung geschaffen werden.

Die Gründachförderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten für Hausbesitzer:innen und Unternehmen. Je nachdem ob ein extensiv oder intensiv begrüntes Dach geplant ist, werden maximal bis zu 7.500 Euro bzw. 12.000 Euro pro Gebäude gefördert. Wichtig ist jedoch, dass die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahme beantragt und bewilligt werden muss. Die Begrünungen können von Fachunternehmen oder in Eigenleistung geplant, durchgeführt und unterhalten werden.

Interessierte Bürger:innen und Unternehmen können sich über die Fördermöglichkeiten unter www.luebeck.de/gruendachfoerderung informieren und Anträge online einreichen. Weitere Informationen zu Gründächern sind auf www.luebeck.de/gruendach verfügbar.

Förderung durch den Lübecker Klimafonds

Der Lübecker Klimafonds fördert innovative und nachhaltige Projekte. Im Fokus sind dabei Projekte, die helfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken. Durch die gezielte Förderung von Maßnahmen in Lübeck soll die lokale Umsetzung globaler Klimaziele vorangetrieben und gezeigt werden, dass konkreter lokaler Klimaschutz funktioniert – und sich das eigene Engagement lohnt!

Ob es sich um die Begrünung urbaner Räume, den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Entwicklung neuer Möglichkeiten zur Klimaanpassung handelt – der Lübecker Klimafonds bietet die notwendige finanzielle Unterstützung, um diese Projekte Realität werden zu lassen.

Gefördert werden Klimaprojekte im Stadtgebiet Lübeck von natürlichen und juristischen Personen, das sind insbesondere Privatpersonen, Vereine, Organisationen und Unternehmen.

Nach der Beantragung werden die eingereichten Projektideen einem Beirat vorgelegt, der über die Förderung und die Höhe der Förderung entscheidet.

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Lübecker Klimafonds erhalten sie unter www.luebeck.de/klimafonds

Hilfe & Kontakt:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Klimaleitstelle

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

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Di. 08:00 - 14:00 Uhr
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Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Bus: Linie 2, 7, 16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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