Ukraine – Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Mein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ist am 4. März 2024 ausgelaufen. Wird dieser verlängert? Kann ich arbeiten und reisen?

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.

Die bestehende Arbeitserlaubnis gilt uneingeschränkt weiter.

Mit diesen Unterlagen sind auch Ausreisen und Einreisen in den Schengenraum, sowie Reisen innerhalb des Schengenraums möglich. Außerhalb des Schengenraums nutzen Sie bitte Ihren nationalen Reisepass. Es werden grundsätzlich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.

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