Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In Lübeck stehen Ihnen alle unsere Bürgerservicebüros zur Verfügung.
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Personalausweis von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte ggf. eine erhöhte Gebühr anfallen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm (ohne Rand) haben. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!
In allen Bürgerservicebüros haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Am Standort Travemünde wird das Foto direkt während des Termins aufgenommen.
Bei erstmaliger Erteilung von Ausweispapieren brauchen Sie Ihre Personenstandsurkunde in Kopie. Wenn Sie ledig sind, benötigen Sie Ihre Geburts-/Abstammungsurkunde. Wenn Sie verheiratet oder geschiedenen sind, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung. Die letzte ausgestellte standesamtliche Urkunde ist maßgeblich.
Beantragung Ausweis nach Einbürgerung: Wenn Sie einen Ausweis nach Ihrer Einbürgerung beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihr altes Ausweisdokument aus Ihrem Heimatland oder den elektronischen Aufenthaltstitel, eine in Deutschlad ausgestellte Personenstandsurkunde, ein biometrisches Lichtbild.
Namensänderung: Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Dafür müssen Sie das Dokument vorlegen, das Ihre Namensänderung bestätigt.
Bevorstehende Eheschließung: Wenn Sie bald heiraten und eine Auslandsreise planen, können Sie 6 Wochen vor der Hochzeit einen neuen Ausweis beantragen. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Den neuen Ausweis bekommen Sie im Bürgerservicebüro, wo Sie den Antrag gestellt haben, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.
Für geschiedene Personen ist es wichtig, eine Kopie des Scheidungsbeschlusses (früher: Scheidungsurteil) vorzulegen. Dieser kann beim Familiengericht am Ort der Scheidung beantragt werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Bei Minderjährigen: Siehe hier.
Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgelegt wird.
Betreute: Wenn jemand für Sie bestimmt, wo Sie leben, können Sie den Personalausweis nicht alleine beantragen. In diesem Fall muss die Person, die für Sie entscheidet, dem Antrag zustimmen. Der Betreuer muss nicht persönlich vorbeikommen, die Zustimmung kann auch schriftlich erfolgen. Der Betreuer sollte einen Antrag im Vorwege ausfüllen und dem Betreuten zusammen mit einer Kopie seines Ausweises zum Termin mitgeben.
Ordens- oder Künstlername: Wenn jemand möchte, dass sein Ordens- oder Künstlername in seinen offiziellen Asuweisdokumenten und in der Meldedatenbank eingetragen wird, werden bestimmte Unterlagen benötigt. Zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche oder dem Kloster. In Ausnahmefällen kann jemand auch anhand von Zeitungsartikeln oder ähnlichem nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und speziell für ihn steht. Das gilt auch, wenn jemand unter diesem Künstlernamen aktiv ist.
Doktortitel: Um einen Doktortitel im Personalausweis einzutragen, müssen Sie die Promotionsurkunde vorlegen. Bei ausländischen Promotionen wird eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion benötigt. Es ist erforderlich, einen neuen Personalausweis zu beantragen, da eine solche Änderung in einem bestehenden Personalausweis nicht möglich ist. Die Kosten betragen 22,80 € bis 24 Jahre und 37,00 € ab 24 Jahren.
Gebühr: 22.8 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 13 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 37 EUR
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 6 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 15 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 30 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei der Antragstellung im Voraus zu bezahlen ist.
Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.
Wenn Sie vor Ort in einem unserer Bürgerservicebüros ein digitales Lichtbild machen, kostet das 6 Euro.
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Lieferzeiten für Personalausweise durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 3 Wochen.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes online unter www.luebeck.de/ausweisstatus abrufen.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Um die eID zu Hause nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät benötigt. weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Fertigstellung des Ausweises kann er bis zum Ablauf seiner Gültigkeit ausschließlich im Bürgerservicebüro der Beantragung abgeholt werden.