Reisen in das Heimatland (Geflüchtete)

Reisen geflüchtete Personen, die in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt sind, einen  Flüchtlingsstatus haben oder subsidiär schutzberechtigt sind, in ihr Heimatland zurück, so leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Widerrufsverfahren ein und prüft, ob der in Deutschland bestehende Status widerrufen wird.

Nähere Informationen sind unter www.bamf.de zu erhalten.

Genehmigungen für eine Heimatreise können durch die Ausländerbehörde nicht erteilt werden.

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