In der Hansestadt Lübeck wird ab April 2026 die Bezahlkarte eingeführt. Sie wird an alle volljährigen Personen ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit der Bezahlkarte werden die Asylbewerberleistungen nicht mehr bar oder auf ein eigenes Bankkonto ausgezahlt. Stattdessen wird das Geld direkt auf die Karte geladen. Sie kann zum Bezahlen genutzt werden, ähnlich wie eine normale Bankkarte – jedoch mit bestimmten Einschränkungen.
Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt auf Grundlage bundes- und landesweiter Vorgaben. In Schleswig-Holstein sind alle Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die Bezahlkarte einzuführen. Dies gilt auch für die Hansestadt Lübeck. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung.
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Sollten Sie zusätzliche verfahrensbezogene Fragen oder Hinweise bzw. strukturelle Fragen (z. B. Ablauf, Zuständigkeiten, generelle Regelungen) haben, melden Sie sich unter: bezahlkarte@luebeck.de
Diese Website informiert Sie über die wichtigsten Regelungen und die praktische Nutzung der Bezahlkarte. Sie richtet sich sowohl an Karteninhaberinnen und Karteninhaber als auch an Beratungsstellen, Fachdienste und weitere Unterstützende. Ziel ist es, klare und verständliche Informationen bereitzustellen und die Umstellung so transparent wie möglich zu gestalten. Auf dieser Website finden Sie weiterführende Informationen für verschiedene Zielgruppen sowie bald auch FAQs für besondere Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte.
Informationen für
Karteninhaberinnen und Karteninhaber
Dieser Abschnitt richtet sich an Personen, die eine Bezahlkarte erhalten haben oder künftig erhalten werden. Hier finden Sie Informationen zur Nutzung der Karte, zu ihren Funktionen sowie zu wichtigen Regeln.
In der Hansestadt Lübeck wird ab April 2026 die Bezahlkarte eingeführt. Alle volljährigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten künftig eine solche Karte.
Mit der Bezahlkarte werden die Asylbewerberleistungen nicht mehr bar oder auf ein eigenes Bankkonto ausgezahlt. Stattdessen wird der Betrag direkt auf die Karte geladen. Die Karte kann zum Bezahlen genutzt werden, ähnlich wie eine normale Bankkarte – jedoch mit bestimmten Einschränkungen.
Die konkreten Regelungen zur Bezahlkarte können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Auch die Einführung und Umsetzung erfolgt in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Teil unterschiedlich. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Regelungen in der Hansestadt Lübeck.
Wer bekommt eine Bezahlkarte?
In der Regel erhalten alle volljährigen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Bezahlkarte.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, zum Beispiel bei
- Krankheit oder Behinderung,
- sehr hohem Alter,
- fehlenden Lese- oder Schreibkenntnissen
- oder wenn mehr als die Hälfte des Lebensunterhalts selbst finanziert wird.
Gehören zu Ihrer Familie Kinder oder Jugendliche, erhalten diese keine eigene Karte. Die ihnen zustehenden Gelder, werden mit auf die Karte einer erziehungsberechtigten Person, in der Regel der Mutter, gebucht.
Wann bekomme ich die Bezahlkarte?
Die Hansestadt Lübeck beginnt ab dem 27. April 2026 mit der Ausgabe der Bezahlkarten. Die Ausgabe erfolgt schrittweise.
Zunächst erhalten Personen ohne eigenes Bankkonto, die bisher Leistungen per Scheck bekommen haben, eine Bezahlkarte.
Mit einem Informationsschreiben (Muster) werden Sie zu einem Termin in die Stadtverwaltung eingeladen. Bei diesem Termin wird die bereits vorbereitete Bezahlkarte ausgegeben und freigeschaltet. Danach kann sie sofort genutzt werden.
Wenn bei Ihnen besondere Gründe vorliegen, die dazu führen, dass Sie keine Bezahlkarte erhalten, können Sie diese vor dem Termin oder beim Termin mitteilen. Im Termin können Sie bei Bedarf auch Anträge stellen, zum Beispiel für eine höhere Bargeldauszahlung oder für die Nutzung der Karte außerhalb von Schleswig-Holstein.
Benötigen Sie eine Sprach- und Kulturmittlung wird Ihnen diese kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Welche Leistungen (Gelder) kommen auf die Karte?
Auf die Bezahlkarte werden verschiedene Leistungen gebucht. Dazu gehören die monatlichen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Leistungen für Ihre minderjährigen Kinder werden auf Ihre Karte geladen.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen erhalten, werden auch diese auf die Karte gebucht. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen in besonderen Fällen, Aufwandsentschädigungen, Sofortzuschläge oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Kosten für Unterkunft werden in der Regel nicht über die Karte gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder die Miete für eine eigene Wohnung sowie Nebenkosten. Diese Beträge werden meist direkt an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel an Vermieterinnen und Vermieter, überwiesen.
Wie viel Bargeld kann ich abheben?
Sie können jeden Monat Bargeld abheben. Erwachsene können bis zu 50 Euro pro Monat abheben. Für jedes Kind sind zusätzlich bis zu 50 Euro pro Monat möglich.
Zwei Abhebungen pro Monat am Geldautomaten sind kostenlos. Jede weitere Abhebung kostet 0,65 Euro.
Sie können auch im Einzelhandel Bargeld abheben, zum Beispiel beim Bezahlen an der Kasse.
In besonderen Fällen können Sie einen Antrag auf eine höhere Bargeldauszahlung stellen. Dafür müssen Sie den Bedarf begründen und nachweisen, zum Beispiel bei Barzahlungen in der Schule oder Kita oder bei Fahrtkosten zu Ärztinnen, Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten.
Wo kann ich die Karte benutzen?
Die Bezahlkarte kann grundsätzlich nur in Schleswig-Holstein genutzt werden.
In besonderen Fällen kann die Nutzung auch außerhalb von Schleswig-Holstein erlaubt werden. Dies ist zum Beispiel möglich für Arztbesuche oder Termine bei Behörden, wie einer Botschaft. Die Freigabe kann zeitlich befristet erfolgen und muss beantragt werden.
Mit der Bezahlkarte können Sie kein Geld ins Ausland überweisen. Online-Käufe innerhalb Deutschlands sind jedoch möglich.
Wird ein Computer oder Mobilfunkgerät benötigt?
Für die Nutzung der Bezahlkarte ist nicht zwangsläufig ein Computer oder Mobilgerät erforderlich. Die Karte wird im Scheckkartenformat ausgegeben und kann direkt zum Bezahlen verwendet werden.
Für zusätzliche Funktionen wird jedoch ein Mobilgerät oder ein Computer empfohlen. Dazu gehört zum Beispiel das Einsehen des Kontostands, das Tätigen von Überweisungen oder das Sperren der Karte. Diese Funktionen sind über eine App oder ein Online-Portal möglich.
Mit dem Informationsschreiben (Muster) zu Ihrem Termin erhalten Sie auch die Zugangsdaten für die App sowie eine mehrsprachige Anleitung zur Nutzung. Darin finden Sie auch Hinweise, was Sie tun können, wenn Sie die App nicht nutzen können oder möchten.
Wie funktioniert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine Bankkarte. Sie können damit in vielen Geschäften bezahlen, zum Beispiel im Supermarkt, in der Drogerie oder in Bekleidungsgeschäften.
Sie verwenden die Karte an einem Kartenlesegerät und bestätigen die Zahlung mit Ihrer PIN.
Die wichtigsten Funktionen der Bezahlkarte sind in ganz Deutschland weitgehend gleich und werden über die sogenannte SocialCard umgesetzt. Die entsprechenden Informationen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Grundlegende Informationen zur Nutzung und zu den Funktionen Ihrer Bezahlkarte finden Sie auf www.socialcard.de.
Über diese Website wird auch das Online-Portal bzw. die App bereitgestellt. Dort können Sie unter anderem Ihren Kontostand einsehen, Überweisungen tätigen oder Ihre Karte sperren.
Die Zugangsdaten für das Online-Portal bzw. die App haben Sie mit dem Informationsschreiben (Muster) zu Ihrem Termin zur Ausgabe der Karte erhalten.
Unabhängig davon stehen Ihnen grundlegende Informationen sowie Erklärvideos in mehreren Sprachen auch ohne Zugangsdaten zur Verfügung.
Fachdienste und Beratungsstellen
Dieser Abschnitt richtet sich an Fachkräfte, Beratungsstellen, Träger und weitere Akteur:innen im Unterstützungsnetzwerk von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Einführung der Bezahlkarte in der Hansestadt Lübeck erfolgt auf Grundlage bundes- und landesrechtlicher Vorgaben. Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Ausführungserlass des Landes Schleswig-Holstein (PDF) wurde im November 2025 veröffentlicht und verpflichtet alle Kreise und kreisfreien Städte zur Einführung der Bezahlkarte bis spätestens 30. April 2026. Für die Hansestadt Lübeck besteht damit kein kommunaler Entscheidungsspielraum. Die Einführung ist verpflichtend.
Die Stadt Lübeck sieht die Einführung der Bezahlkarte kritisch, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für betroffene Personen sowie bestehende Regel- und Beratungssysteme aber auch in Hinblick auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Weitere Informationen dazu finden sich in der entsprechenden Pressemitteilung.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einführung der Bezahlkarte in der Hansestadt Lübeck.
Wer bekommt eine Bezahlkarte?
In der Regel erhalten alle volljährigen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Bezahlkarte.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, zum Beispiel bei
- Krankheit oder Behinderung,
- sehr hohem Alter,
- fehlenden Lese- oder Schreibkenntnissen
- oder wenn mehr als die Hälfte des Lebensunterhalts selbst finanziert wird.
Gehören zur Familie Kinder oder Jugendliche, erhalten diese keine eigene Karte. Die ihnen zustehenden Gelder, werden mit auf eine Bezahlkarte der Erziehungsberechtigten, in der Regel der Mutter, gebucht.
Wie viele Menschen sind in Lübeck betroffen?
In Lübeck sind rund 800 Personen betroffen. Es handelt sich um Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Leistungen bisher überwiegend per Banküberweisung oder in bar erhalten.
Wie funktioniert die Bezahlkarte?
Mit der Einführung der Bezahlkarte werden Asylbewerberleistungen nicht mehr auf ein Bankkonto oder in bar ausgezahlt. Stattdessen werden die Leistungen auf eine Visa-Debitkarte (Bezahlkarte) geladen.
Die Nutzung ist funktional eingeschränkt:
- Bargeldabhebung: 50 € im Monat pro Karteninhaber:in (sowie ggf. zusätzliche Beträge für minderjährige Familienmitglieder; (Ausnahmen nach Antragsstellung möglich))
- Nutzung: grundsätzlich nur innerhalb Schleswig-Holsteins (Ausnahmen nach Antragstellung möglich)
- Überweisungen und Lastschriften nur nach behördlicher Freigabe
- wiederkehrende Zahlungen können über eine „White List“ hinterlegt werden
- bestimmte Branchen und Zahlungsarten sind ausgeschlossen
Die technische Umsetzung erfolgt über ein zentral bereitgestelltes Kartensystem (SocialCard). Unter www.socialcard.de finden sich auch grundlegende Informationen zu Nutzung und Funktionen der Karte, z.B. Abfrage des Kontostands, Kartenverwaltung, Überweisungen und Kartensperrung. Zudem stehen mehrsprachige Erklärmaterialien zur Verfügung.
Wie laufen die Einführung und Umstellung ab?
Die Einführung erfolgt schrittweise ab April 2026 und ist nach Zielgruppen organisiert. Der Ausgabestart ist in der Kalenderwoche 18 ab dem 27. April.
Begonnen wird mit der Ausgabe der Bezahlkarte an zwei Zielgruppen:
- Personen, die in Lübeck gemeldet sind, Asylbewerberleistung beziehen und kein eigenes Konto besitzen.
Ab dem 13.04. werden die Personen aus den ersten zwei Gemeinschaftsunterkünften mit einem Informationsschreiben (Muster) zu einem Termin am 27. April eingeladen. Bis zu diesem Termin und während des Termins können die Personen Gründe für den nicht Erhalt der Bezahlkarte vorbringen und bei Notwendigkeit Anträge auf Bargeld Erhöhungen und Nutzungstermine außerhalb von Schleswig-Holstein stellen.
Für den Termin können kostenfreie Sprach- und Kulturmittler:innen von KommMit gebucht werden. Im Termin wird die bereits vorbereitete Bezahlkarte ausgegeben und freigeschaltet. Danach kann sie sofort genutzt werden.
- Personen, die Lübeck aktuell neu zugewiesen werden, Asylbewerberleistung neu in der Hansestadt Lübeck beantragen, kein eigenes Konto besitzen und bereits eine Bezahlkarte in der Landesunterkunft erhalten haben.
Die Personen haben bereits eine Bezahlklarte in der Landesunterkunft erhalten und kennen sich mit der Nutzung der Bezahlkarte aus. Sobald sie in Lübeck ankommen, müssen sie umgehend – gerne online einen Antrag auf Asylbewerberleistung stellen.
Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zur tatsächlichen Verfügung auf die Bezahlkarte dauert ca. 2-3 Wochen. Für diesen Übergang wird 50 € pro Person zur Verfügung gestellt. Bei positiver Entscheidung zur Asylbewerberleistung wird die Bezahlkarte automatisch digital aktiviert werden. Die Person muss nicht wieder in die Verwaltung kommen.
Die genauen Verfahren für die weiteren Zielgruppen
- Personen, die einer Lübecker Gemeinschaftsunterkunft gemeldet sind, Asylbewerberleistung beziehen und ein eigenes Konto mit Verpflichtungen besitzen.
- Personen, die in Lübeck in einer eigenen Wohnung gemeldet sind, Asylbewerberleistung beziehen und ein eigenes Konto mit Verpflichtungen besitzen.
- Voraussichtlich des Rechtskreiswechsel; Personen aus der Ukraine die in Lübeck gemeldet sind, mit eigener Wohnung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft
werden, sobald die Ausgabe an die Zielgruppen startet, hier zur Verfügung gestellt.
Wie können Fachdienste ihre Klient:innen unterstützen?
Fachdienste und Beratungsstellen spielen eine zentrale Rolle bei der Begleitung der Umstellung. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit, werden Sie von Seiten Ihrer Klient:innen ggf. mit Fragen zur Nutzung der Bezahlkarte, bei Unsicherheiten im Alltag sowie mit Verfahrensfragen konfrontiert.
Mit den Informationen auf dieser Seite möchten wir Sie in dieser Arbeit unterstützen und haben verschiedene Fragstellungen aufbereitet.
Sollten Sie zusätzliche verfahrensbezogene Fragen oder Hinweise bzw. strukturelle Fragen (z. B. Ablauf, Zuständigkeiten, generelle Regelungen) haben, können Sie diese mit entsprechender E-Mail an das zentrale Funktionspostfach melden:
bezahlkarte@luebeck.de
Einzelfallbezogene Fragen (z. B. zu konkreten Leistungsfällen, Ausnahmen, Freigaben oder individuellen Konstellationen) richten Sie bitte weiterhin an den Bereich 2.500 - Soziale Sicherung, Abteilung Materielle Hilfen außerhalb von Einrichtungen, Team Asyl:
asylleistungen@luebeck.de
Wie bewertet die Hansestadt Lübeck die Einführung der Bezahlkarte?
Die Hansestadt Lübeck betrachtet die Einführung der Bezahlkarte kritisch. Aus Verwaltungssicht führt sie zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand, der mit zusätzlichen Kosten sowie längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten verbunden ist. Diese Auswirkungen betreffen insbesondere Menschen im Bezug existenzsichernder Leistungen und können zu vermehrten Beschwerden sowie zu einer weiteren Belastung der ohnehin angespannten Versorgungssituation führen.
Zudem macht die Bezahlkarte im Alltag eine besondere Kategorisierung sichtbar. Kritiker bewerten diese Form der sozialen Markierung als stigmatisierend und integrationshemmend. Einschränkungen, z.B. bei Überweisungen oder bei der Nutzung außerhalb von Schleswig-Holstein, stellen zusätzliche Hürden dar. Sie verstärken unter Umständen das Gefühl des „Andersseins“ und erschweren damit gesellschaftliche Teilhabe und Integration.
Die Bundesregierung hingegen erhofft sich durch die Einführung der Bezahlkarte eine nachhaltige Reduzierung von Anreizen zur irregulären Migration, die Verhinderung von Überweisungen ins Ausland, die Verhinderung von Sozialbetrug und Glücksspiel sowie eine deutliche Entlastung der Kommunalverwaltung. Die Hansestadt Lübeck erwartet demgegenüber eine zusätzliche Belastung der bestehenden Strukturen, insbesondere in der Leistungsgewährung, den Migrationsfachdiensten, den Gemeinschaftsunterkünften sowie für die Betroffenen selbst.
Die Auswirkungen der Einführung wird die Hansestadt Lübeck fortlaufend beobachten und auswerten. Dabei wird auch geprüft, inwieweit die mit der Bezahlkarte verfolgten Ziele erreicht werden und ob Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Über die Ergebnisse wird die Hansestadt Lübeck berichten.
Weitere Informationen und Erklärvideos (multilingual)
Auf der Website www.socialcard.de gibt es Informationen in mehreren Sprachen, auch als Videos. Die App finden Sie ebenfalls auf der Webseite. Wichtig für die Anmeldung: Sie benötigen eine E-Mailadresse, welche auf .de endet. Das sind zum Beispiel Anbieter wie: web.de, t-online.de, gmx.de, posteo.de.
- Erhalt der Karte + Registrierung
- PIN vergessen
- Bezahlen im Internet
- Geld abbuchen lassen
- Guthaben-Abfrage
- Karte sperren
- Geld senden
- Umsatz-Abfrage
- Google Pay/Apple Pay
- Zahlungsempfänger freischalten
Ergänzende Fragen und Antworten (FAQs)
Besondere Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Karteninhaber:innen als auch für die zuständigen Fachdienste finden Sie bald an dieser Stelle, sofern diese für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind.
Quelle der Grafiken: © Publk GmbH