Einbürgerung – Wie lange kann mein Kind mit mir zusammen eingebürgert werden?

Eine Miteinbürgerung mit einem oder beiden Elternteilen ist für minderjährige Personen unter 18 Jahren möglich. Ab vollenden des 16. Lebensjahres muss allerdings ein eigener Antrag gestellt werden, der dann selbstverständlich mit dem Antrag der Familie weiterbearbeitet wird.

Das könnte Sie auch interessieren