Einbürgerung – Ich bin Unionsbürgerin oder Unionsbürger - was gilt für mich?

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gelten die gleichen Regeln zur Einbürgerung wie bei anderen Ausländern. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie haben automatisch aufgrund des Europarechts ein Aufenthaltsrecht.

Sie müssen vor einer Einbürgerung in Deutschland Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht ablegen. Es gelten jedoch besondere Regelungen in Ihrem Heimatland (z.B. automatischer Verlust der Staatsangehörigkeit). Bitte erkundigen Sie sich daher immer bei Ihrer Auslandsvertretung nach dem aktuell gültigen Recht.

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