Einbürgerung – Ich bin staatenlos - was gilt für mich?

Staatenlos sind Sie, wenn kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung Sie als seine Staatsangehörige oder seinen Staatsangehörigen ansieht oder die Bundesrepublik Deutschland Ihren Geburtsstaat nicht anerkannt hat. Dass Sie staatenlos sind, weisen Sie den Einbürgerungsbehörden am besten durch Vorlage eines Reiseausweises für Staatenlose nach.

Zur Klärung Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie die erforderlichen Dokumente VOR dem Einbürgerungsverfahren bei der Ausländerbehörde einreichen. Für die Beschaffung dieser Dokumente sind Sie verantwortlich, die Klärung kann jedoch mehrere Monate dauern.

Bei der Anspruchseinbürgerung und bei der Ermessenseinbürgerung gilt für Staatenlose grundsätzlich das Gleiche wie für andere Personen, die sich einbürgern lassen wollen.

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