Einbürgerung – Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (Mehrstaatigkeit?)

Sie müssen vor einer Einbürgerung nicht Ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Allerdings kann es sein, dass Sie nach dem Recht des anderen Staates Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.

Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit wenden.

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