Einbürgerung – Wie kläre ich Identität und Staatsangehörigkeit?

Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit kann in der Regel mit einem gültigen Nationalpasses oder – als EU-Bürger/-in – einem gültigen Personalausweis geklärt werden. Wenn nachweislich ein Nationalpass vorhanden ist, kann das die Bearbeitungszeit ihres Antrags beschleunigen.

Der Nationalpass ist ein (Reise-)Ausweis/Pass, der Ihnen von der Behörde Ihres Herkunftsstaates ausgestellt wurde und Ihre Staatsangehörigkeit und Personalien dokumentiert. Dieser Ausweis enthält ein Foto von Ihnen und benennt Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort. Sie können sich mit diesem Ausweis identifizieren und ins Ausland reisen.

Die Vorgaben zur Klärung der Identität oder Staatsangehörigkeit können je nach Nationalität variieren. Sollten Sie nicht im Besitz eines Nationalpasses sein, können Sie Ihre Identität im Rahmen des Stufenmodells auch mit anderen geeigneten Unterlagen belegen. Hierzu müssen Sie nachweisen, dass die Beschaffung des Nationalpasses für Sie unmöglich oder unzumutbar ist.

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