Einbürgerung – Ich lebe im Ausland - was gilt für mich?

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für diesen Personenkreis ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.

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