Einbürgerung – Wie gut muss ich Deutsch können um eingebürgert werden zu können?

Deutsche Sprachkenntnisse erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und verhindern dadurch Ausgrenzung. Die deutsche Sprache ermöglicht Ihnen, in Kontakt zu anderen zu treten, sich zu verständigen – und verstanden zu werden. Deshalb werden für eine Einbürgerung „ausreichende” Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben Sie, wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse u.a. durch ein Sprachzertifikat „Deutsch“ mit dem Niveau B1 oder höher nachweisen können. Ein Sprachzertifikat bzw. den Deutschtest für Zuwanderer erhalten Sie bei verschiedenen anerkannten Sprachprüfungszentrum.

Deutschkenntnisse können zudem über einen deutschen Bildungsabschluss, d.h. einen schulischen Abschluss, ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule oder einen beruflichen Abschluss nachgewiesen werden. Zum Nachweis des Abschlusses müssen Sie das entsprechende Abschlusszeugnis oder Prüfungszeugnis vorlegen.

Auch die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder der vierjährige Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) sind als Nachweis ausreichend.

Auch der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Gesamtergebnis B1 im Rahmen des Integrationskurses ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse.

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