Einbürgerung – Kann ich mit Bezug von Sozialleistungen eingebürgert werden?

Sie müssen grundsätzlich in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbständig zu sichern. Eine Einbürgerung ist grundsätzlich nur dann möglich, sofern Sie keine Leistungen nach dem zweiten Buch und/oder zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen (Bürgergeld).

Auch der Bezug der nachfolgenden Sozialleistungen wird nur im Ausnahmefall akzeptiert: Ausbildungsbeihilfe, BAföG, Kinderzuschlag, Wohngeld, etc.

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