Jugendschutzvorschriften

Was ist geregelt?

Jugendschutzvorschriften (© iStock - Stefanie Timmermann)

Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sollen Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit vor negativen Einflüssen geschützt werden. Das umfasst z.B. den Aufenthalt bei Discoveranstaltungen, den Kinobesuch oder die Abgabe von Tabakwaren und Alkohol an Kinder und Jugendliche sowie Regelungen zu deren Konsum. In den meisten Fällen sind die im Gesetz festgelegten Verbote und Erlaubnisse an Altersgrenzen bzw. die Begleitung durch Erwachsene (Eltern und Erziehungsbeauftragte) gebunden.

Neben dem "Jugendschutz in der Öffentlichkeit" wird durch das Jugendschutzgesetz ein besonderer Schutz vor dem negativen Einfluss von Medien gewährt. Hierbei geht es um die Alterskennzeichnung von Kino- und Videofilmen und die Alterskennzeichnung von Computerspielen. Darüber hinaus regelt das Jugendschutzgesetz auch den Umgang mit jugendgefährdenden Medien. Diese Medien, die von der Bundesprüfstelle in eine Liste aufgenommen wurden, dürfen Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

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Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz:

Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)

https://jugend.rlp.de/recht/kinder-und-jugendschutz/gesetzlicher-jugendschutz-jugendschutzgesetz-jugendarbeitsschutzgesetz/jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv/?L=3

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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