Verwaltungszentrum Mühlentor
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Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 der Bezahlkarte für Asylbewerberleistungsbeziehende zugestimmt. Hierzu folgte im November 2025 der Ausführungserlass des Landes Schleswig-Holstein, der die Vorgaben für die Kommunen festschreibt. Dieser Erlass verpflichtet alle Kreise und kreisfreien Städte im Land zwingend zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 30. April 2026.
Anders als in anderen Bundesländern, in denen Kommunen teilweise die Einführung der Bezahlkarte ablehnen können, gibt es in Schleswig-Holstein kein Entscheidungsrecht auf lokaler Ebene. Für die Hansestadt Lübeck ist die Ausgabe der Karte somit unausweichlich pflichtig.
Hansestadt Lübeck betrachtet die Einführung der Bezahlkarte kritisch
Verwaltungsintern kommt es durch die Einführung zu einer weiteren Bürokratiesteigerung, mit erheblichem Mehraufwand, dadurch steigenden Kosten und längeren Wartezeiten. Dies trifft Personen in ihrer Versorgung im untersten Existenzminimum, was zu Beschwerden, Widersprüchen und einer Verstärkung der insgesamt angespannten Versorgungslage führen kann.
Die Bezahlkarte macht im Alltag eine Kategorisierung sichtbar, was von Betroffenen als beschämend oder ausgrenzend empfunden werden kann. Diese soziale Markierung wird von Kritikern als stigmatisierend und integrationshemmend bewertet. Insbesondere die Beschränkungen wie zum Beispiel Wartezeiten für Zahlungsfreigaben von Überweisungen und Nutzungsfreigaben für Termine außerhalb von Schleswig-Holstein, stellen eine erhöhte Belastung in prekären Versorgungssituationen dar.
Sonderregelungen im Alltag können das Gefühl des „Andersseins“ verstärken und damit gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt erschweren, was allen Integrationsbemühungen entgegenläuft.
Eigenständiges Handeln der Betroffenen Personen stark eingeschränkt
In Lübeck sind aktuell etwa 800 Menschen betroffen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Personen, die vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge mit einem zu erwartenden Bleiberecht nach Lübeck zugewiesen wurden und entsprechend mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in der Stadt gemeldet sind.
Zurzeit erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Leistungen überwiegend als Überweisung auf das eigene Bankkonto. Einige wenige erhalten ihre Leistung in bar, da sie noch kein Konto besitzen. Dies sind 460 Euro Grundleistungen für Alleinstehende, Menschen in Partnerschaften und Kinder erhalten weniger Geld. Dieses Verfahren wird jetzt durch die Bezahlkarte geändert.
Im Rahmen der Umstellung muss die Stadtverwaltung sukzessive neue Bescheide erlassen und händigt Visa-Debitkarten an volljährige Leistungsberechtigte aus. Diese Debitkarten unterliegen starken Funktionseinschränkungen. Es ist nicht möglich, eigenständig Überweisungen zu tätigen oder Lastschriftverfahren zuzustimmen. Dies muss zukünftig mit jeweils einzelner Antragstellung von den Sachbearbeiter:innen freigegeben werden. Bei wiederkehrenden Zahlungen kann dies, durch eine Eintragung auf einer „white list“, erleichtert werden. Hinzu kommt, dass die Bezahlkarte auf Schleswig-Holstein begrenzt ist. Die Nutzung der Bezahlkarte in anderen Bundesländern muss im Vorwege beantragt werden und wird dann freigestellt. Jede Person kann nur über 50 Euro Bargeld verfügen und ausschließlich in Geschäften einkaufen, die Visa-Debitkarten annehmen.
Sukzessive Umstellung auf Bezahlkarten ab April 2026
Für die Kartenverwaltung und Aufladung müssen alle Leistungsbehörden neue digitale Tools und Schnittstellen einführen, erproben und ausbauen. In Lübeck kann nicht vor April mit der Umsetzung begonnen werden. Als erstes beginnt die Hansestadt Lübeck mit der Aushändigung der Karten an Personen ohne eigenes Bankkonto und mit Personen, die bereits mit Bezahlkarte nach Lübeck zugewiesen werden. Komplizierter wird dann die Umstellung bei Menschen mit einem eigenen Konto, Familie und Kindern. Hier müssen alle Stellen benachrichtigt werden, dass das Konto zukünftig nicht mehr gedeckt sein wird. Alle bestehenden Verpflichtungen können dann auf der „white list“ eingetragen werden.
Um die Personen bestmöglich auf die Umstellung vorzubereiten wird aktuell ein Kommunikationskonzept erarbeitet, welches für ein transparentes Verfahren und eine chancengerechte Kommunikation mit der Zielgruppe sorgen soll.
Erreichung der angestrebten Ergebnisse und Ziele wird überprüft
Während sich die Bundespolitik durch die Einführung der Bezahlkarte eine nachhaltige Reduzierung von Anreizen zur irregulären Migration, der Verhinderung von Überweisungen ins Ausland, der Verhinderung von Sozialbetrug und Glücksspiel sowie eine deutliche Entlastung der Kommunalverwaltung verspricht, sieht die Hansestadt Lübeck eine deutliche Mehrbelastung des gesamten Regelsystems insbesondere in der Leistungsbehörde, Migrationsfachdiensten und Gemeinschaftsunterkünften und natürlich der Betroffenen.
Die Hansestadt Lübeck wird für sich beobachten und auswerten, inwieweit die Umsetzung des Landeserlasses mit den Zielen der Bundesregierung, durch die Einführung der Bezahlkarte erreicht werden und ob Kosten und Nutzen in einem verhältnismäßig sind. Hierzu wird die Kommune zu gegebener Zeit berichten. +++
