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9,3%
der Lübecker:innen beziehen Bürgergeld. Das sind etwa 20.750 Personen (Regelleistungsberechtigte).
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2,7%
der Lübecker:innen beziehen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sind etwa 6.000 Personen.
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0,3%
der Lübecker:innen beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Das sind etwa 650 Personen.
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0,5%
aller Einwohner:innen beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind etwa 1.200 Personen.
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In Summe beziehen damit
12,8%
der Lübecker:innen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind etwa 28.600 Personen.
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Stand: 31.12.2024
1. Bürgergeld
Was ist das?
Das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, hat im Januar 2023 das Arbeitslosengeld II – auch „Hartz IV“ genannt – abgelöst. Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, werden finanziell abgesichert und gleichzeitig dabei unterstützt, aus dieser Situation so schnell wie möglich wieder herauszufinden. Das Bürgergeld ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
In Lübeck gab es zum 31.12.2024 etwa 20.750 Regelleistungsberechtigte (RLB). Dies sind Personen mit Anspruch auf die Gesamtregelleistung nach SGB II, also Bürgergeld. Dazu gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ggf. ihre in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen.
In Lübeck waren damit 9,3 Prozent der Einwohner:innen Empfänger:innen von Bürgergeld (RLB). In Schleswig-Holstein waren es zum gleichen Zeitpunkt 8,5 Prozent der Bevölkerung. Der leicht überdurchschnittliche Wert Lübecks ist typisch für Ballungsräume wie kreisfreie Städte.
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten und auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nahmen in den letzten Jahren tendenziell ab.
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Was ist das?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden vollen Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können. Anspruch darauf hat, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe Dritter (zum Beispiel Eltern, Kinder oder anderer Sozialleistungsträger) bestreiten kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
In Lübeck bezogen zum 31.12.2024 etwa 6.000 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sind 2,7 Prozent der Einwohner:innen. Auf Bundesebene waren es zum gleichen Zeitpunkt etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung. Der überdurchschnittliche Wert Lübecks ist typisch für Ballungsräume wie kreisfreie Städte.
Nachdem die Zahl der Leistungsempfänger:innen von 2007 bis 2022 kontinuierlich gestiegen war, bleibt sie bislang seitdem konstant. Aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels kann jedoch von einer zukünftig weiter steigenden Fallzahlenentwicklung ausgegangen werden.
3. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Was ist das?
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Anspruch darauf hat, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe Dritter (zum Beispiel Eltern, Kinder oder anderer Sozialleistungsträger) bestreiten kann.
Während jedoch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dauerhaft gezahlt werden, ist das bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nur vorübergehend der Fall.
Es werden im Folgenden ausschließlich Empfänger:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen gezählt. Damit werden Überschneidungen und Doppelzählungen mit den Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen (nahezu deckungsgleicher Personenkreis) vermieden.
In Lübeck bezogen zum 31.12.2024 etwa 650 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Das sind 0,3 Prozent der Einwohner:innen. Auf Bundesebene liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes nur Daten für den 31.12.2023 vor: Hier waren es etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung.
Seit 2007 schwankte die Zahl der Leistungsempfänger:innen in Lübeck zwischen etwa 600 und 1.000 Personen. Ihren Höhepunkt erreichte sie im Jahr 2018. Seitdem lässt sich eine sinkende Tendenz der Fallzahlen beobachten.
4. Asylbewerberleistungen
Was ist das?
In Deutschland lebende Asylbewerber:innen erhalten bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt und ihre spezielle Bedarfssituation – beispielsweise bei Krankheit – zu sichern. Leistungsberechtigt sind ausländische Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und die im Asylbewerberleistungsgesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Zum 31.12.2024 empfingen 1.180 Personen in Lübeck Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Regelleistungsberechtigte). Das sind 0,5 Prozent der Einwohner:innen. Auf Bundesebene liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes nur Daten für den 31.12.2023 vor: Hier waren es etwa 0,6 Prozent der Bevölkerung.
Der Personenkreis der Leistungsempfangenden ist in Lübeck seit 2017 etwa auf gleichbleibenden Niveau. Zuvor war es 2015/2016 aufgrund großer Fluchtbewegungen u.a. aus Syrien, dem Kosovo und Afghanistan zu einem starken Anstieg der Fallzahlen gekommen.
5. Leistungen zur sozialen Mindestsicherung
Was ist das?
Die vorgenannten Leistungen
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden gemeinsam auch als Leistungen zur sozialen Mindestsicherung bezeichnet.
Sie sind finanzielle Hilfen des Staates, die – gegebenenfalls ergänzend zu vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.
Dem Konzept der Mindestsicherungsleistungen liegt ein politisch-normatives Konzept zugrunde, wonach Personen von Armut bedroht ist, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft oder eigenen Mitteln aufbringen können und daher von staatlichen Mindestsicherungsleistungen abhängig sind.
Ein methodisches Problem der Mindestsicherungsleistungen ist, dass nur Personen berücksichtigt sind, die ihre Leistungsansprüche auch geltend machen. So kann es zu einer statistisch nicht erfassten Armut kommen, wenn beispielsweise Anspruchsberechtigte aus Scham oder Unwissenheit keine Leistungen beantragen.
Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherungsleistungen liegt jedoch in der kleinräumlichen Datenverfügbarkeit.
Die Mindestsicherungsquote ist der prozentuale Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung, der Mindestsicherungsleistungen bezieht.
In Deutschland beziehen mehr als 7 Millionen Menschen und damit etwa 8,6 Prozent der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung (Stand 2023). In Lübeck waren es zum 31.12.2024 in Summe etwa 28.600 Personen und damit 12,8 Prozent der Einwohner:innen, die eine der zuvor genannten Mindestsicherungsleistungen erhielten. Die zur Bundesebene vergleichsweise höhere Quote ist für Ballungsräume wie kreisfreie Städte typisch.
Die Zahl der Empfänger:innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung und auch ihr Anteil an der Bevölkerung sinken in Lübeck seit Jahren tendenziell.
Mit einem kleinräumlichen Blick auf Lübeck lässt sich feststellen, dass der Anteil der Leistungsempfänger:innen in den Sozialbezirken sehr unterschiedlich ausfällt.
So ist der Anteil der Leistungsempfänger:innen an der Gesamtbevölkerung beispielsweise in Groß Steinrade (3,1 Prozent), Burgtor (5,0 Prozent) und Travemünde (6,2 Prozent) besonders gering, während dieser in Falkenfeld/Vorwerk (17,5 Prozent), Buntekuh (22,8 Prozent) und Moisling (23,8 Prozent) die höchsten Werte aufweist.
Quellen und Methodik
Die Daten zu den Leistungsempfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen von der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung (PROSOZ-Auswertung).
Die Daten zu den Leistungsempfänger:innen von Bürgergeld stammen von der Agentur für Arbeit.
Zur Quotenbildung wurden Daten zur Bevölkerungszahl von der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Lübeck (Basis Melderegister) genutzt.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden bei den zugrundeliegenden Daten allen Werten unter 3 über ein Zufallsprinzip Zahlen zwischen 0 und 3 zugeordnet. Da mit diesen anonymisierten Werten weitergerechnet wird, kann es zu kleineren Abweichungen zwischen den hier angegebenen und den tatsächlichen Werten kommen.