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85.405
Lübecker:innen befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Stand: 31.12.2023
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22,9%
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind 55 Jahre alt oder älter. Dies sind 19.533 Personen.
Stand: 31.12.2023
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11.700
Lübecker:innen gehen ausschließlich einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach (Minijob).
Stand: 31.12.2023
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8,5%
beträgt die Arbeitslosenquote in Lübeck. In absoluten Zahlen gelten 9.538 Personen als arbeitslos.
Stand: 31.12.2024
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1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
Was ist das?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer:innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikant:innen, Werkstudent:innen sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, Personen in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist von besonderer Bedeutung, da über die Beitragszahlungen bestimmte soziale Leistungsansprüche wie zum Beispiel Rentenansprüche oder die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I erworben werden.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Lübeck wohnen, ist seit Beginn der hier aufgeführten Zeitreihe – 2018 – von Jahr zu Jahr kontinuierlich angestiegen.
Zum 31.12.2023 waren 40.946 in Lübeck wohnhafte Frauen und 44.459 in Lübeck wohnhafte Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt1. Dies entspricht einem Anteil von etwa 38 % an der Gesamtbevölkerung Lübecks (bundesweit etwa 41 %). Von den insgesamt 85.405 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Lübecker:innen hatten 10.138 keine deutsche Staatsangehörigkeit (ausländische Beschäftigte). Auffällig ist der starke Anstieg der ausländischen Beschäftigten im Beobachtungszeitraum: Waren 2018 noch 6.444 Ausländer:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, stieg ihre Zahl bis 2023 auf 10.138 Personen. Dies entspricht einer Steigerung von +57 Prozent in fünf Jahren.
1.1 Ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Im Hinblick auf das Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lässt sich ein seit Jahren wachsender Anteil der älteren Beschäftigten feststellen. Zum 31.12.2023 waren 22,9 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 55 Jahre alt oder älter. Dies waren 19.533 Personen. Dies entspricht etwa dem Bundesdurchschnitt.
Das sich hierabzeichnende Älterwerden geburtenstarker Jahrgänge und der damit verbundene demografische Wandel wird auch den Arbeitsmarkt vor wachsende Herausforderungen stellen.
1.2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Ausbildung
Die meisten in Lübeck wohnhaften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine anerkannte Berufsausbildung. Zum 31.12.2023 waren dies 49.204 Personen und damit 57,6 % aller in Lübeck wohnhaften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bundesweit 58,8 %). Weitere 16.600 Beschäftigte und damit 19,4 % hatten einen akademischen Abschluss (bundesweit 19, 6%). 12.379 Beschäftigte und damit 14,5 % waren ohne Berufsabschluss (bundesweit 13,2%). Bei 7.222 Beschäftigten und damit 8,5 % war der Berufsabschluss nicht bekannt (bundesweit 8,4 %).
Im Beobachtungszeitraum kann ein Anstieg des Anteils von Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen (um etwa 4 Prozentpunkte von 2018 bis 2023) und ein leicht sinkender Anteil der Beschäftigten mit einer Berufsausbildung (um etwa 3 Prozentpunkte im Beobachtungszeitraum) festgestellt werden.
1.3 Arbeitskräftemangel
Die Agentur für Arbeit ermittelt jährlich im Rahmen einer sogenannten Engpassanalyse Berufe, für die ein hoher Arbeitskräftemangel verzeichnet werden kann. Besonders stark betroffen waren im Berichtsjahr 2024 in Schleswig-Holstein und Hamburg beispielsweise folgende Berufsbranchen:
- Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik
- Pflege
- Tiefbau
- Hotellerie
- Nicht-ärztliche Therapie
- Elektrotechnik
Auf der Website statistik.arbeitsagentur.de finden Sie weiterführende Informationen.
Der in einigen Berufsbranchen bereits spürbare Arbeitskräftemangel wird sich mit dem kommenden Renteneintritt geburtenstarker Jahrgänge voraussichtlich verschärfen.
2. Ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber)
Was ist das?
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt in der Regel vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese veränderte sich zuletzt wie folgt:
- 2023: 520 Euro im Monat
- 2024: 538 Euro im Monat
- 2025: 556 Euro im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch ausgestaltet. Sie erhöht sich zukünftig mit dem Mindestlohn. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft ein Minijob vorliegt, wenn die Beschäftigung nicht mehr als zehn Wochenstunden zum Mindestlohn umfasst.
Im Folgenden werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte dargestellt. Das heißt, diese Personengruppe bezieht ein Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze und ist damit in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Nur in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht und es ist ein geringer Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen. Der Personenkreis ist damit höheren sozialen Risiken ausgesetzt, da beispielsweise keine Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erworben werden.
Gezählt werden im Folgenden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte, die in Lübeck wohnhaft sind.
Zum 31.12.2023 gingen etwa 11.700 Lübecker:innen ausschließlich einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) nach.
Der in der dargestellten Zeitreihe ablesbare Rückgang der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zwischen Ende 2019 und Ende 2020 kann als eine Folge der Corona-Pandemie gedeutet werden. Seitdem wächst die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten wieder kontinuierlich an.
3. Arbeitslosigkeit
Was ist das?
In einer ersten Annäherung an den Wortlaut ist arbeitslos, wer keine bezahlte Arbeit hat. Allerdings gelten nicht alle erwachsenen Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, als arbeitslos. So werden z.B. Schüler:innen und Student:innen, Personen, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen, sowie Rentner:innen und Pensionär:innen nicht als Arbeitslose angesehen. Von Arbeitslosigkeit spricht man umgangssprachlich erst dann, wenn sie unfreiwillig ist und die betroffenen Personen entsprechend bereit sind, Arbeit aufzunehmen bzw. ihre Arbeitskraft anbieten. In den Resolutionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Verordnungen der Europäischen Union und dem Sozialgesetzbuch (SGB) in Deutschland werden drei Kriterien genannt, die Arbeitslose erfüllen müssen: Sie müssen ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen.
Die Arbeitslosigkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Dort heißt es im § 16 Absatz 1SGB III:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Im Absatz 2 heißt es dann außerdem: Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.
In Lübeck waren zum 31.12.2024 etwa 9.500 Personen arbeitslos – davon etwa 4.100 Frauen und 5.400 Männer1.
Nach Nationalität unterschieden waren zum 31.12.2024 rund 6.700 Deutsche und 2.800 Ausländer:innen arbeitslos.
Neben der absoluten Zahl der arbeitslosen Personen stellt die Arbeitslosenquote eine wichtige Kennzahl dar.
Was ist das?
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Es gibt mehrere Arten eine Arbeitslosenquote zu bilden. Die hier für Lübeck abgebildete Arbeitslosenquote nimmt auf die Zahl aller zivilen Erwerbspersonen Bezug.
Die zivilen Erwerbspersonen setzen sich aus den zivilen Erwerbstätigen und den registrierten Arbeitslosen zusammen. Die zivilen Erwerbstätigen ergeben sich aus der Summe der abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen aus dem Mikrozensus.
Zum 01.01.2025 betrug die Arbeitslosenquote in Lübeck 8,5 %. Zum Vorjahr (01.01.2024) fiel sie damit 0,2 Prozentpunkte höher aus. Verglichen mit dem Landesdurchschnitt Schleswig-Holsteins (6,2 Prozent im Januar 2025) ergibt sich damit für Lübeck ein überdurchschnittlicher Wert, der sich jedoch auch in anderen kreisfreien Städten wiederfindet. So hatte Kiel zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls eine Arbeitslosenquote von 8,5 Prozent – in Neumünster und Flensburg waren es jeweils 8,7 Prozent.
Seit Beginn der hier vorliegenden Zeitreihe – April 2020 – schwankt die Arbeitslosenquote in Lübeck zwischen etwa 7 und 9 %.
Sozialrechtlich kann Arbeitslosigkeit im Rahmen von zwei Rechtskreisen betrachtet werden – dem Zweiten und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III). Diese werden im Folgenden näher erläutert.
3.1 Arbeitslosigkeit nach SGB III (Arbeitslosenversicherung)
Was ist das?
Das dritte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) regelt u.a. die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Sie bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen.
Eine Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld I, auch ALG I genannt. ALG I soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern und wird in Abhängigkeit von Anwartschaftszeiten und Lebensalter für 3 bis längstens 24 Monate gezahlt.
Der Begriff Anwartschaftszeit bezieht sich vereinfacht gesagt auf die Zeitspanne, die eine Person in der Arbeitslosenversicherung versichert war.
Zum 31.12.2024 waren etwa 2.650 Personen arbeitslos im Sinne des SGB III. Die Arbeitslosenquote nach SGB III betrug 2,5 %.
Der im Zeitverlauf ersichtliche Anstieg der Arbeitslosenzahlen nach SGB III zum 31.12.2020 kann als Folge der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt eingeordnet werden.
Bei monatlicher Betrachtung der Arbeitslosenquote nach SGB II sind zudem saisonale Schwankungen im Arbeitsmarkt erkennbar.
3.2 Arbeitslosigkeit nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Was ist das?
Im zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) geregelt.
Anders als das Arbeitslosengeld I ist das Bürgergeld keine Versicherungs-, sondern eine staatliche Sozialleistung.
Bürgergeld kann erhalten, wer hilfebedürftig, erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreitet werden kann.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Im SGB II werden weitere Anspruchsvoraussetzungen geregelt.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Weitere Informationen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften erhalten Sie auf der Themenseite „Armut“.
In Lübeck gab es zum 31.12.2024 etwa 6.900 Arbeitslose im Sinne des SGB II. Die Arbeitslosenquote im Sinne des SGB II betrug 6 %.
Seit Beginn der hier dargestellten Zeitreihe – April 2020 – schwankt die Arbeitslosenquote im Sinne des SGB II zwischen 5,4 und 6,1 %.
Quellen und Methodik
Alle hier genannten Daten stammen – wenn nicht anders benannt – von der Agentur für Arbeit.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1 Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ werden in der zugrundliegenden Statistik der Agentur für Arbeit nicht gesondert ausgewiesen. Aufgrund geringer Fallzahlen werden diese über ein statistisches Zufallsverfahren den Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ zugeordnet.