Erreger
RSV ist ein Virus, welches weltweit verbreitet ist und akute Atemwegserkrankungen hervorrufen kann. Die RSV-Erkrankungen treten häufig in den Herbst- und Wintermonaten zwischen November und April auf. RSV-Infektionen treten häufig als normale Atemwegsinfektionen auf. Meistens haben Säuglinge, darunter Frühgeborene und Säuglinge mit bestimmten Grunderkrankungen, oder Senioren ab 75 Jahren und Erwachsene mit bestimmten Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko, schwer an RSV zu erkranken.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt meist durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Das Virus gelangt über die Schleimhäute der Atemwege in den Körper und löst eine Infektion aus. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Übertragung (indirekte Form) auch über Hände und Gegenstände möglich ist, da die Viren bis zu 45 Minuten außerhalb des Körpers ansteckend bleiben.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 2–8 Tage (durchschnittlich 5 Tage).
Risikogruppen
Zu den Risikogruppen, die schwer an einer RSV-Infektion erkranken können, gehören Frühgeborene, Neugeborene, Säuglinge, Ältere sowie Personen mit schweren Grunderkrankungen.
Meldepflicht
Seit Ende Juli 2023 ist ein RSV-Infektion in Deutschland meldepflichtig.
Krankheitsbild
Eine RSV-Infektion kann leichte Symptome der Atemwege hervorrufen. Selten tritt eine schwere Lungenentzündung auf, vor allem bei Säuglingen. Bei etwa 5% der Infizierten tritt ein keuchhustenähnliches Krankheitsbild auf. Fieber ist bei Kindern häufig und tritt auch bei leichteren Verläufen auf. Es beginnt mit leichten Erkältungssymptomen und kann bei nicht Geimpften bis zur Lungenentzündung fortschreiten. Die schwere RSV-Erkrankung ist bei Säuglingen zu erkennen durch Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme (Trinkschwäche, Nahrungs- und Säurerückfluss in die Speiseröhre, Erbrechen), beschleunigte Atmung, Husten und Atemnot. Schnelle Veränderungen des Zustandes sind möglich, weshalb engmaschige Beobachtung wichtig sind. Grundsätzlich dauert die Erkrankung ca. 3–12 Tage.
Impfung
Seit Ende Juni 2024 empfiehlt die STIKO eine 1-malige RSV-Impfung für:
- alle Neugeborenen und Säuglinge
- alle ab 75 Jahren
- Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder Personen, die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben.
- Schwangere in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.
- alle Erwachsene mit Grunderkrankungen wie:
- Chronische Lungen-Erkrankungen
- Herzkreislauf-, Nierenerkrankungen
- neuromuskulären Erkrankungen
- hämato-onkologischen Erkrankungen
- Diabetes mellitus
- angeborene Immunschwäche
Komplikationen
Komplikationen einer RSV-Infektion treten insbesondere bei Risikogruppen auf. Bei Menschen aller Altersgruppen mit chronischen Lungen- oder Herz-Vorerkrankungen, mit Asthma bronchiale und mit schweren neurologischen Erkrankungen kommt es häufig zu einer deutlichen Verschlechterung des Krankheitsbildes der vorbestehenden Erkrankung. Diese Personen sowie Personen mit Immunschwäche haben ein besonderes Risiko, an einer schweren RSV-bedingten Lungenentzündung zu erkranken. Eine häufige Komplikation einer RSV-Infektion ist eine akute Mittelohrentzündung. Vor allem bei Kindern bis 3 Jahren wird RSV häufig allein oder gleichzeitig mit anderen viralen oder bakteriellen Erregern nachgewiesen. Als Langzeitkomplikation sind wiederkehrende Beeinträchtigungen und eine anhaltende Atemnot beschrieben.
Therapie
Eine wirksame direkte Behandlung der RSV-Infektion existiert nicht. Die Therapie erfolgt aus diesem Grund nur symptomatisch, d.h. man kann die Symptome der Erkrankung lindern und behandeln, aber nicht die Erkrankung selbst.
- ausreichend Flüssigkeitszufuhr
- Freihalten der Nase und Rachen mit Nasenspülungen oder Nasenspray
- Fiebersenkung
- Atemunterstützung oder Beatmung (nur bedingt)
- stationäre Überwachung
Ansteckungsfähigkeit
RSV-Infizierte können schon einen Tag nach der Ansteckung und noch vor Auftritt der Krankheitszeichen ansteckungsfähig sein. Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beträgt in der Regel 3–8 Tage.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte Personen sind über Schutz- und Hygienemaßnahmen aufzuklären. Eine ansteckungsfähige Person sollte Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Krabbelgruppen, nicht betreten, auch wenn kein Tätigkeitsverbot oder Betretungsverbot besteht. Es ist auf eine gute Händehygiene, richtiges Husten und Niesen in die Ellenbeuge und auf ausreichendes Lüften zu achten.