Meningokokken

Erreger

Meningokokken sind Bakterien, also winzig kleine Lebewesen, die man nur unter dem Mikroskop sehen kann. Sie gehören zu den Krankheitserregern, weil sie bei Menschen schwere Krankheiten auslösen könne. Der Name kommt daher, dass sie besonders oft eine Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen. Sie leben bei manchen Menschen im Rachenraum, ohne dass diese krank sind. Diese Menschen bemerken nicht, können die Bakterien aber unbemerkt weitergeben.

Übertragung

Die Bakterien sind sehr gefährlich und werden über Tröpfchen übertragen, die beim Küssen, Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. So können die winzigen Speicheltröpfchen mit den Bakterien in die Luft gelangen und andere anstecken. Besonders leicht verbreiten sich Meningokokken in Gemeinschaftseinrichtung wie Kita, Schulen oder Jugendgruppen. Wer engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, kann vorsorglich ein Antibiotikum bekommen oder sollte auf Symptome achten. Am besten schützt eine Impfung

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Diese Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Darüber hinaus wird allen Kindern zu Beginn des 2. Lebensjahres eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C (MenC) empfohlen. Die MenC-Impfung soll bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Im Rahmen einer Indikationsimpfempfehlung der STIKO sollten Personen bei Vor-liegen eines erhöhten Risikos für Meningokokkenerkrankungen (s.u.) mit einem Meningokokken ACWY-impfstoff sowie, wenn im Säuglings- bzw. Kleinkindalter noch nicht erfolgt, mit einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden.

Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Meldepflicht

Laut § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt für Meningokokken:   wer erkrankt ist oder wo der Verdacht besteht, muss die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kitas, Schulen, Heime) das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren. Das Gesundheitsamt kann weitere Maßnahmen anordnen (z.B. Ausschluss von Kontaktpersonen.)

Krankheitsbild

Die Infektion mit Meningokokken kann plötzlich auftreten und ist eine sehr ernste Erkrankung. Die Bakterien können zwei gefährliche Krankheiten verursache: eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und/oder eine Blutvergiftung (Sepsis). Bei der Hirnhautentzündung entzünden sich die Häute, die das Gehirn und das Rückenmark umgeben. Typische Symptome sind starke Kopfschmerzen, hohes Fieber, ein steifer Nacken, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit und Bewusstseinsstörung.  Betroffene wirken oft sehr krank und sind benommen oder verwirrt. Bei einer Sepsis gelangen die Bakterien ins Blut und breiten sich im ganzen Körper. Das kann zu schweren Kreislaufproblemen, Atemnot, blassen oder fleckigen Hautverfärbungen, kalten Händen und Füßen und einem Hautauschlag führen. Die Krankheit kann sich in wenigen Stunden lebensbedrohlich entwickeln.

Komplikationen

Mögliche Komplikationen sind bleibende Nervenschäden. Nach einer Meningitis kann es zu Hörverlust, Sprachverlust, Lähmungen oder Lernschwierigkeiten kommen - besonders bei Kindern. Haut- und Gewebeschäden bei einer Sepsis können durch Durchblutungsstörungen auftreten. Ohne schnelle Behandlung kann eine Meningokokken-Erkrankung innerhalb von Stunden tödlich verlaufen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche.

Ansteckungsfähigkeit

Menschen mit einer Meningokokken-Infektion sind bis zu sieben Tage vor Beginn der Symptome ansteckend und bis zu 24 Stunden nach einer erfolgreichen Behandlung mit Antibiotika.

Therapie

Eine Infektion mit Meningokokken ist ein medizinischer Notfall und sollte sofort in einem Krankenhaus behandelt werden. Sobald der Verdacht besteht, wird direkt mit einer Antibiotika-Therapie begonnen - ohne auf Laborergebnisse zu warten. Das ist wichtig, weil der Krankheitsverlauf sich sehr schnell verschlechtern kann.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Enge Kontaktpersonen (z.B. Familienmitgliede, Mitschüler) müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden, diese Personen können vorsorglich ein Antibiotikum bekommen, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Kontaktpersonen sollten zehn Tage auf Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Hautausschlag beobachtet werden. In dieser Zeit sollten sie nicht in Gemeinschaftseinrichtung wie Kitas und Schulen gehen, außer das Gesundheitsamt erlaubt es. Eine gute Händehygiene ist auch für Kontaktpersonen besonders wichtig.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Erkrankte oder verdächtige Personen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen, solange eine Ansteckungsgefahr besteht. Das Gesundheitsamt kann auch enge Kontaktpersonen (z.B. Geschwister, Mitschüler) vorübergehend ausschließen, wenn sie ein Risiko für andere darstellen.

Die Rückkehr in die Einrichtungen ist erst möglich, wenn ein Arzt oder das Gesundheitsamt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.