Erreger
Es handelt sich um ein Bakterium, das die Atemwege befällt - vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern. Das Bakterium produziert ein Gift (Toxin), das die Schleimhäute schädigen kann. Dadurch kommt es zu den typischen, schweren Hustenanfällen.
Übertragung
Bordetella pertussis wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, z.B. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Die Bakterien sind hochansteckend. Schon wenige Erreger reichen aus, um andere anzustecken, besonders in den ersten Wochen der Erkrankung.
Meldepflicht
Keuchhusten ist meldepflichtig.
Impfung
Die Pertussis-Impfung ist für alle Säuglinge und Kleinkinder, wie in der aktuellen STIKO- Empfehlungen erläutert, empfohlen. Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Pertussis möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und Impfungen zu ersparen. Je nachdem,
welcher Impfstoff verwendet wird. Ausführliche Informationen sind unter www.rki./stiko.de aufrufbar.
Krankheitsbild
Erste Phase:
In den ersten ein bis zwei Wochen fühlt es sich wie eine normale Erkältung an. Man hat leichten Husten, Schnupfen und eventuell etwas Fieber. In dieser Zeit ist die Ansteckungsgefahr am höchsten; die Krankheit lässt sich schwer erkennen.
Zweite Phase:
Nach ein bis zwei Wochen beginnt der typische Keuchhusten. Es kommt zu heftigen, krampfartigen Hustenanfällen, oft mehrere hintereinander. Danach atmet man mit einem keuchenden Geräusch ein. Viele Kinder müssen nach den Hustenanfällen erbrechen. Besonders nachts kann der Husten belastend sein.
Dritte Phase:
Die Hustenanfälle werden seltener. Der Husten kann noch einige Wochen bleiben, manchmal über Monate.
Komplikationen
Bei Säuglingen kann die Krankheit anders verlaufen: Sie haben oft keine Hustenanfälle, sondern plötzliche Atemaussetzer, was sehr gefährlich sein kann. Deswegen ist Keuchhusten ein medizinischer Notfall! Auch eine Lungenentzündung tritt häufig auf, weil sich zusätzlich andere Bakterien auf die geschwächten Atemwege setzen. Durch den starken Husten kann es außerdem zu Krampfanfällen kommen, wenn das Kind zu wenig Sauerstoff bekommt. In sehr seltenen Fällen kann das Gehirn geschädigt werden - entweder durch den Sauerstoffmangel oder durch das Gift des Keuchhusten-Bakteriums. Auch ständiges Erbrechen nach Hustenanfällen kann dazu führen, dass das Kind an Gewicht verliert und erschöpft ist. Bei älteren Kindern und Erwachsenen sind die Komplikationen meist weniger dramatisch, aber trotzdem unangenehm. Der Starke Husten kann so heftig sein, dass sogar Rippen brechen oder Bauchmuskeln gezerrt werden.
Therapie
In der Frühphase (1-2 Wochen) wird Keuchhusten mit Antibiotika behandelt. Sie können den Verlauf abmildern und die Ansteckungszeit verkürzen. In späteren Stadien helfen Antibiotika kaum noch gegen die Symptome, daher wird symptomatisch behandelt, also z.B. durch Hustenlinderung, Ruhe, viel Flüssigkeit und ggf. einen Krankenhausaufenthalt bei schweren Fällen
Ansteckungsfähigkeit
Menschen mit Keuchhusten sind am ansteckendsten in der ersten Phase, also in den ersten zwei Wochen nach Beginn der Symptome, wenn der Husten noch eher harmlos wirkt. Selbst dann, wenn die Krankheit noch nicht als Keuchhusten erkannt wurde, kann sie schon viele andere anstecken.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte Personen sollten möglichst Isoliert werden, das heißt: Sie sollten nach Möglichkeit in einem eigenen Raum bleiben und Abstand zu anderen halten - besonders zu Säuglingen oder ungeimpften Personen. Enge Kontakte, wie Küssen oder gemeinsames Essen, sind zu vermeiden. Beim Husten oder Niesen sollte immer die Armbeuge oder ein Taschentuch genutzt werden. Hände sollten gründlich gewaschen und mit einem Händedes-infektionsmittel desinfiziert werden.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und
Schulen)
Bei Keuchhusten darf ein Kind oder eine betreute Person keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kindergarten besuchen, solange es ansteckend ist. Ohne Behandlung mit Antibiotika besteht die Ansteckungsgefahr bis zu drei Wochen nach Beginn des Hustens. Wenn rechtzeitig Antibiotika verschrieben werden, darf die Person nach fünf Tagen Behandlung wieder zurück in die Einrichtung. Außerdem muss die Einrichtungsleitung sowie das Gesundheitsamt über den Krankheitsfall informiert werden. Diese Regelung schützt besonders gefährdete Personen wie Säuglinge oder immungeschwächte Kinder.