Gürtelrose (Herpes zoster)

Erreger

Der Erreger der Gürtelrose ist das Varizella-Zoster-Virus (VZV), welches auch die Erkrankung ,,Windpocke“ verursacht. Der Erreger der Gürtelrose in Nervenzellen und kann bei geschwächtem Immunsystem erneut aktiv werden.

Übertragung

Die Übertragung des Varizella-Zoster-Virus kann über direkten Hautkontakt oder Schmierinfektion erfolgen, wenn infektiöse Bläschen geöffnet werden. Eine Tröpfcheninfektion ist bei der Gürtelrose in der Regel nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine ausgedehnte Form der Erkrankung.

Meldepflicht

Die Gürtelrose ist nicht meldepflichtig.

Krankheitsbild

Ein charakteristisches Merkmal sind brennende oder stechende Nervenschmerzen, die oft schon vor dem Ausschlag auftreten. Der Ausschlag bei der Gürtelrose besteht aus rötlichen Hautveränderungen mit flüssigkeitsgefüllten Bläschen, die in einem begrenzten Hautbereich meist einseitig auftreten.

Komplikationen

Eine häufige Komplikation der Gürtelrose ist die Post‑Zoster‑Neuralgie, bei der die Schmerzen nach der Abheilung bestehen bleiben. Tritt die Gürtelrose im Gesicht auf, kann sie zu Augenentzündungen oder Hörproblemen führen. Entzündete Bläschen können Narben oder bakterielle Infektionen hinterlassen.

Ansteckungsfähigkeit

Die Gürtelrose ist durch den direkten Hautkontakt mit den Bläschen ansteckend, solange diese noch nicht verkrustet sind. Beim Erstkontakt mit dem Virus ,,Windpocken“ ausgelöst.

Therapie

Bei der Gürtelrose können Medikamente den Verlauf positiv beeinflussen, Lotionen oder Gele können den Juckreiz und die Haut beruhigen.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte sollten es vermeiden, die Bläschen mit den Händen zu berühren, da ansonsten die Erreger über die Hände weitergereicht werden können. Waschen Sie sich oft gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie getrennte Handtücher und Bettwäsche und waschen Sie diese regelmäßig bei hohen Temperaturen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Oberflächen regelmäßig. Enger Kontakt mit anderen Personen sollte vermieden werden, so lange die Bläschen nicht vollständig verkrustet sind.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

In Gemeinschaftseinrichtungen gelten für Personen mit Gürtelrose besondere Vorsichtsmaßnahmen. Sie sollten zu Hause bleiben, bis die Bläschen verkrustet sind, um andere Menschen, vor allem Schwangere und immungeschwächte Personen, nicht anzustecken. Wichtig ist, dass erkrankte Personen gute Hygieneregeln einhalten, wie regelmäßiges Händewaschen und das Abdecken der Bläschen.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwei Varizellen-Schutzimpfungen für alle Kinder und Jugendliche. Dabei soll die 1. Impfdosis im Alter von 11 Monaten und die 2. Dosis im Alter von 15 Monaten verabreicht werden.

Seit Dezember 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Schutzimpfung vor Gürtelrose, ihren Komplikationen und Spätfolgen für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren und für Risikogruppen ab 50 Jahren. Die Impfung wird ebenfalls in zwei Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten verabreicht. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Weiterführende Informationen