Diphtherie

Erreger

Die Diphtheriebakterien kommen weltweit vor und können einen Giftstoff absondern, das sogenannte Diphtherie-Toxin. Dieses löst Erkrankungen der Atemwege (=respiratorische Diphtherie, „Würgeengel der Kinder“) oder der haut (=kutane Diphtherie) aus. Seit Einführung der Impfung sind die Krankheitsfälle in Deutschland nur noch selten.

Übertragung

Die Bakterien werden über Tröpfchen übertragen. Die infizierte Person scheidet diese Tröpfchen z. B. beim Sprechen, Niesen und Husten aus. Bei einem ungeschützten Kontakt mit einer Hautwunde, in der sich diese Bakterien befinden, werden die Erreger ebenfalls weitergegeben. Da es sich um den gleichen Erreger handelt, kann der Kontakt mit Hautdiphtherie auch zu einer Rachendiphtherie führen.                                                         

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt Impfungen ab dem Säuglingsalter sowie regelmäßige Auffrischungen. Im Erwachsenenalter erfolgt die Auffrisch-Impfung mindestens alle 10 Jahre. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Krankheitsbild

Die Krankheitszeichen werden durch das Toxin hervorgerufen. Dabei unterscheidet man 2 Krankheitsformen. Die Rachendiphtherie beginnt meist mit Halsschmerzen, Fieber und Schluckbeschwerden. Nach 2 bis 3 Tagen kommen Heiserkeit, Gaumensegellähmungen, Schwellungen der Halslymphknoten sowie grau-weißlich bis bräunliche Beläge im Mund-Rachenraum dazu. Die Beläge sind meist blutig tingiert und haften fest. Die Hautdiphtherie führt zu schmierigen Belägen der Wunden.

Komplikationen

Ausgehend von der Rachendiphtherie kann es zu einer Herzentzündung und Nervenschäden und -lähmungen kommen. Des Weiteren zum plötzlichen Herztod. Diese Erkrankung verläuft in 5-10% der Fälle tödlich. Bei Kindern und Erwachsenen über 40 Jahren sogar in 20-40% der Fälle. Die Diphtherie ist somit eine schwere Infektionskrankheit.

Therapie

Es ist eine medizinische Behandlung notwendig.

Ansteckungsfähigkeit

Die Gefahr einer Übertragung besteht solange, wie die Erreger über den Nasen-Rachen-Raum bzw. die Wunde ausgeschieden wird. Bei nicht behandelten Erkrankten kann dies 2-4 Wochen bei der Rachendiphtherie oder bis zu 6 Monate bei der Hautdiphtherie sein.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte müssen sofort medizinisch mit einem Antibiotikum und einem Gegengift behandelt werden.

Kontaktpersonen – egal, ob zu Erkrankten mit Rachen- oder Hautdiphtherie benötigen eine Prophylaxe mit einem Antibiotikum, eine Testung auf den Erreger sowie eine Auffrischimpfung. Das Gesundheitsamt nimmt zu Ihnen Kontakt auf und berät sie.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen) sowie für bestimmte Tätigkeiten nach § 31 IfSG

Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder medizinische Einrichtungen darf erst wiederaufgenommen werden, wenn das Gesundheitsamt zustimmt. Dabei gelten unterschiedliche Regeln für Erkrankte und Kontaktpersonen.

Kontaktpersonen dürfen nach 1 negativem Abstrichergebnis und 24 Stunden nach der letzten Antibiotikaeinnahme Gemeinschaftseinrichtungen wieder betreten bzw. tätig werden.

Weiterführende Informationen