Istanbul-Konvention

Sicher leben – Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern

Istanbul-Konvention – Was ist das?

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das als völkerrechtlicher Vertrag vom Europarat 2011 in Istanbul beschlossen wurde.

Die Istanbul-Konvention versteht Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung. Gewalt gegen Frauen ist keine individuelle Angelegenheit, sondern ein gesellschaftliches, strukturelles Problem, das auf den historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern fußt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten:

  • Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt gegen Frauen zu schützen,
  • geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen,
  • Diskriminierung und Ungleichheit zu beseitigen,
  • Frauen zu stärken.

Die vier Säulen der Istanbul Konvention umfassen:

  • Prävention,
  • Schutz und Unterstützung,
  • Strafverfolgung,
  • Ineinandergreifende politische Maßnahmen.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung im Jahr 2017 verpflichtet, die Istanbul Konvention auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in allen Artikeln umzusetzen.

Istanbul-Konvention in Lübeck

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine langfristige Aufgabe, die nur gemeinsam mit Fachexpert:innen und  behördlichen Einrichtungen erfolgen kann. Gesteuert wird dieser Prozess vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck.

Wir arbeiten hier mehrstufig:

  • 2024 erstellte das Frauenbüro zusammen mit regionalen Akteur:innen eine Bestandsaufnahme zum Lübecker Hilfesystem, in der sowohl der Status quo als auch Bedarfe erfasst wurden. Diese Bestandsaufnahme war u.a. Grundlage für die Entwicklung von konkreten Handlungsfeldern und -ansätzen in Lübeck.
  • Aufbauend auf dem Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom Mai 2024, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck sowie ein Präventionskonzept zu entwickeln, wurden im 1. Halbjahr 2025 Fachgespräche mit Expert:innen der verschiedenen Institutionen geführt, um Maßnahmen, Handlungsfelder und Akteur:innen zu identifizieren.
  • Der Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck konnte am 25. September 2025 der Lübecker Bürgerschaft vorgelegt werden. Der Aktionsplan gliedert sich in zwei Teile:
    • 57 Maßnahmen, die von zahlreichen Akteur:innen der Stadt und der Stadtverwaltung konkret angegangen werden
    • Handlungsempfehlungen, die darüber hinaus als notwendig betrachtet werden – und Geld kosten (siehe S. 26ff).
      Denn die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck wird nicht kostenneutral machbar sein – insbesondere Prävention, aber auch der Schutz und die Unterstützung betroffener Frauen kostet Geld, das dringend investiert werden müsste.
  • Entwicklung eines systematisch durchdachten und fachlichen fundierten Präventionskonzeptes; beginnend im Jahr 2026, in Zusammenarbeit mit Expert:innen aus Lübeck und darüber hinaus Begleitung, Unterstützung und laufende Weiterentwicklung des Aktionsplans.

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