Anlass:
Beschluss des Bauausschusses am 06.05.2024, TOP 4.7 (VO/2024/13115):
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Es werden mindestens 4-5 Autoparkplätze vor oder neben dem Schulgebäude OzD/Dom-Schule zu Fahrradabstellflächen umgewandelt und bis zu den Sommerferien 2024 mit Fahrradbügeln versehen, um für 50 Fahrräder eine Abstell- und Anschließmöglichkeit zu schaffen.
Weitere Flächen in unmittelbarer Nähe zur Schule, wo eine Erweiterung der Fahrradstellplätze möglich ist, werden benannt.
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Es wird geprüft, ob Fahrradstellflächen an der Schule OzD einen Witterungsschutz erhalten können.
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Gemeinsam mit Schüler:innen, Hausmeister, Schulleitung und Stadtverwaltung (Ordnungsdienst oder Polizei) wird nach Möglichkeiten gesucht, wie an Schulen abgestellte Fahrräder besser vor Vandalismus und Diebstahl geschützt werden können.
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Es möge berichtet werden, an welchen Schulen ebenfalls noch Fahrradabstellflächen und -bügel benötigt werden und in welcher Anzahl.
Beschluss des Schul- und Sportausschusses am 20.06.2024 und des Bauausschusses am 01.07.2024:
Über eine Abfrage wird festgestellt, welche Lübecker Schulen eine Fahrradreparaturstation auf ihrem Schulgelände haben möchten. Hierbei soll das Stadtschüler:innenparlament einbezogen werden.
Im Haushaltsplan 2025 werden entsprechend des Ergebnisses der Abfrage die Kosten für Anschaffung und Aufstellung eigestellt.
Bericht:
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Es werden mindestens 4-5 Autoparkplätze vor oder neben dem Schulgebäude OzD/Dom-Schule zu Fahrradabstellflächen umgewandelt und bis zu den Sommerferien 2024 mit Fahrradbügeln versehen, um für 50 Fahrräder eine Abstell- und Anschließmöglichkeit zu schaffen. Weitere Flächen in unmittelbarer Nähe zur Schule, wo eine Erweiterung der Fahrradstellplätze möglich ist, werden benannt.
Am 20.06.2025 um 11.30 Uhr fand ein Ortstermin mit dem Schulleiter der Oberschule zum Dom (OzD) und der Radverkehrsbeauftragten statt. Es wurde ein Bedarf von ca. 50 zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten identifiziert und vier mögliche Standorte zum Radparken vorgeschlagen:
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20 Fahrradbügel auf 4 Bewohnerparkplätzen
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4 Fahrradmodule (beidseitig) für 32 Fahrräder auf der Grünfläche ohne Fundamente
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10 Fahrradbügel auf der Grünfläche neben den vorhandenen Bügeln mit Winkelstützmauer und Pflasterung
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25 Fahrradbügel auf 5 Bewohnerparkplätzen
Abb.1: Potentielle Standorte für Fahrradbügel
Abb. 2: Domkirchhof, 19.03.2025
Zusätzlich sollen die vor der Dom-Schule vorhandenen, oftmals leeren Fahrradbügel von den Schüler:innen der OzD genutzt werden.
Die vier Standorte wurden innerhalb der Verwaltung in Bezug auf die Belange Bewohnerparken, Denkmalpflege, Stadtgrün und Stadtbildpflege abgestimmt. Diese Abstimmung ergab, dass kein einziger Standort ohne Zurückstellung von Belangen realisiert werden kann.
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Die Straßenverkehrsbehörde lehnt die Umwandlung von Bewohnerparkplätzen zum Radparken ab, verweist auf den hohen Parkdruck und die nur temporäre Nutzung der Fahrradbügel (Schulzeit, außerhalb der Schulferien). Es wird den Standorten 2 und 3 in der Grünfläche zugestimmt.
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Die Denkmalpflege spricht sich gegen Fahrradstellplätze auf den Grünflächen aus, da die Fläche Teil des Kirchhofsbereichs ist und gemäß Denkmalausweisung zum Schutzgut des Kulturdenkmals Dom gehört. Eine Umnutzung der Fläche würde in der Sache einen Eingriff in das Denkmal und in der Bewertung eine Beeinträchtigung bedeuten. Es wird den Standorten 1 und 4 zugestimmt.
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Die Abteilung Grün und Freiräume stimmt den Standorten 1, 3 und 4 zu.
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Die Stadtbildpflege hat zu den Standorten keine Bedenken, fordert für den Standort 3 jedoch einen wasserdurchlässigen Belag.
Um ein Angebot an Fahrradbügeln für die Schülerinnen und Schüler der OzD zu schaffen, schlägt die Verwaltung daher einen Kompromiss vor:
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Es sollen zwei Bewohnerparkplätze in der Straße Domkirchhof am Standort 1 entfallen, damit dort 10 Fahrradbügel eingebaut werden können.
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In der Grünfläche sollen am Gehweg in der Musterbahn 10 Fahrradbügel am Standort 3 eingebaut werden. Diese neuen Fahrradbügel stehen vor den parkenden Pkws, so dass der Blick auf das Kulturdenkmal Dom kaum beeinträchtigt wird.
Zusätzlich wurden an den weiter entfernt liegenden Standorten Mühlenstraße, Kapitelstraße und Pferdemarkt 17 Fahrradbügel eingebaut.
Abb. 3: Neuer Standort Domkirchhof
Abb. 4: Neuer Standort Musterbahn
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Es wird geprüft, ob Fahrradstellflächen an der Schule OzD einen Witterungsschutz erhalten können.
Überdachte Fahrradabstellanlagen können im öffentlichen Raum im Umfeld des Doms aus gestalterischen Gründen (Denkmalpflege, Stadtbildpflege) nicht gebaut werden. Auf dem Schulhof ist für die Lehrkräfte bereits eine überdachte Fahrradabstellanlage vorhanden.
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Gemeinsam mit Schüler:innen, Hausmeister, Schulleitung und Stadtverwaltung (Ordnungsdienst oder Polizei) wird nach Möglichkeiten gesucht, wie an Schulen abgestellte Fahrräder besser vor Vandalismus und Diebstahl geschützt werden können.
2025 gab es an der OzD einen Fahrraddiebstahl und Anfang Juni 2025 innerhalb von zwei Wochen zwei Meldungen über Vandalismusschäden (Defekte, Luftrauslassen, Beschädigung Schlösser) vor der OzD.
Gemeinsam mit dem Schulleiter wurde die Schaffung von 50 weiteren Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld der OzD als wichtige Maßnahme gegen Diebstahl und Schäden gesehen, damit Fahrräder fest angeschlossen werden können.
Die Schüler:innenvertretung der OzD schlägt überdachte Fahrradstellplätze, Kameras (Attrappen), ggf. Abstellplätze auf dem Schulhof oder allgemein nah an Menschenmengen der Schule, Warnschilder für potentielle Diebe „Kameraüberwacht“ und regelmäßige Kontrollgänge durch die Polizei oder das Ordnungsamt vor.
Die Präventionsstelle der Polizei empfiehlt für ein sicheres Fahrradparken das Anschließen des Fahrradrahmens an Fahrradbügeln, Radparken auf nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken, Videoüberwachung, gute Beleuchtung und/oder Bewegungsmelder.
Der Kommunale Ordnungsdienst weist darauf hin, dass ein wirksamer Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl ordnungsbehördlich nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der Zulassungs- und Registrierungsfreiheit von Fahrrädern ist es nicht möglich, Eigentumsdelikte unmittelbar vor Ort festzustellen. Vandalismus wird als Sachbeschädigung verfolgt, sofern dies festgestellt wird; die Zuständigkeit obliegt dabei jedoch der Polizei, da es sich um eine Straftat handelt.
Außerdem sollten Fahrradabstellanlagen nicht an öffentlich zugänglichen Standorten ohne soziale Kontrolle aufgestellt werden. Die Schule an der Wakenitz z. B. verlagert ihre Fahrradmodule daher an einen besser kontrollierbaren Standort auf dem Schulgelände.
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Es möge berichtet werden, an welchen Schulen ebenfalls noch Fahrradabstellflächen und -bügel benötigt werden und in welcher Anzahl.
Der Bereich Schule und Sport hat die Bedarfe der Schulen an Fahrradbügeln und Fahrradparkmodulen der 70 Schulen im Jahr 2025 abgefragt (siehe Anlage 1). 25 Schulen haben Bedarfe gemeldet. Insgesamt benötigen die Schulen:
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264 Fahrradbügel (528 Fahrradeinstellungen) und
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116 Fahrradparkmodule (464 bzw. 928 Fahrradeinstellungen, je nachdem ob einseitig oder beidseitig geparkt wird).
Die Bedarfe verteilen sich auf die Grundschulen, (Grund- und) Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Der Großteil der Schulen (65 %) benötigen aktuell keine weiteren Fahrradabstellanlagen, dazu gehören alle Berufsschulen.
Des Weiteren fand, aufgrund des Beschlusses des Bauausschussens vom 01.07.2024 (VO/2024/13262), am 11.07.2024 ein Gespräch zwischen der Stadtplanung und dem Stadtschüler:innen-Parlament statt. Es wurde vereinbart, dass sich auf weiterführende Schulen fokussiert wird. Die Priorisierung der Schulen erfolgt hauptsächlich nach der Schüler:innenanzahl sowie der Nähe zu weiteren Quell- und Zielorte des Radverkehrs (beispielsweise Schwimm- /Freibäder, Kultureinrichtungen, Sportstätten, etc.).
Im September hat die Verwaltung insgesamt 15 Fahrradservicestationen beschafft. Diese wurden mit entsprechenden Fördermitteln des Landes bezahlt, die sich aus den Zuweisungen nach § 33a FAG ergaben.
Im Oktober 2024 wurden in einer ersten Abfragerunde 15 Schulen angeschrieben. Im Vorlauf hatten zwei Schulen bereits selbst bei der HL angefragt und ihr Interesse bekundet (Trave-Gymnasium, Emil-Possehl-Schule).
Mittlerweile konnten insgesamt sieben Schulstandorte mit einer Reparaturstation ausgestattet werden:
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Trave-Gymnasium
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Emil-Possehl-Schule
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GGS St. Jürgen
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Baltic Schule
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Thomas-Mann-Schule
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Ernestinenschule
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Katharineum
Abb. 5: Reparaturstation auf dem Gelände der GGS St. Jürgen
Für die Emanuel-Geibel-Schule ist der Auftrag zum Einbau der Station erteilt. Die Station der Baltic-Schule wurde leider kurze Zeit nach dem Einbau so stark beschädigt, dass diese nicht mehr aufgebaut werden konnte.
Die Wartung der Schulstationen erfolgt über die BQL. Diese wurden in den Wartungsvertrag aufgenommen, der ursprünglich für die öffentlichen Stationen im Stadtgebiet im Mai 2024 eingeführt wurde. Die Kosten pro Jahr belaufen sich auf rund 4.000,00 EUR. Zum Wartungsaufwand der Schulstationen kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, da diese erst kürzlich in den Wartungsvertrag aufgenommen wurden. Es ist davon auszugehen, dass die Schulstationen einen geringeren Wartungsaufwand mit sich bringen, als die öffentlich zugänglichen Station
Ziel ist, alle Schulstandorte mit einer Reparaturstation auszustatten.
Begründung der Dringlichkeit
Es wird um Behandlung auf dem Wege der Dringlichkeit gebeten, da die Maßnahme in den Sommerferien erfolgen und der Bauausschuss zuvor die Möglichkeit der Kenntnisnahme erhalten sollte.