ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt „BW 038 Grundinstandsetzung Obere Lachswehrbrücke“ fortzuführen.

 

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Begründung:

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Vorlage VO/2025/13984 vom 13.02.2025 verwiesen, die die vorgesehenen Leistungen zur Grundinstandsetzung des Bauwerkes behandelt. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Projektfreigabe mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1,3 Mio. EUR unverändert beschlossen.

 

In der Folge wurden die Leistungen ausgeschrieben. Die Ausschreibung ergab einen zusätzlichen Finanzbedarf von 1,1 Mio. EUR. Diese zusätzlichen Mittel konnten im Haushalt 2025 nicht geordnet werden. In der Folge musste die Ausschreibung aufgehoben werden und die Baumaßnahme wurde verschoben.

In der Auswertung der Angebote musste festgestellt werden, dass die getroffenen Kostenansätze in der Planungsphase über das ganze Leistungsverzeichnis zu niedrig angesetzt wurden. Insbesondere der Leistungsbereich „Ausheben, Lagerung und des Transport zum Instandsetzungsort des Überbaus“ und „Bearbeitung der Pfeiler/Widerlager vom Ponton aus“ stechen dabei heraus. Hier wurde von allen Bietenden höhere Kostenansätze gewählt, gerade auch, weil der Baustellenbereich sehr beengt und schlecht zugängig ist.

Eine Überprüfung des Leistungsverzeichnisses nach möglichen Optimierungen wurde ebenfalls durchgeführt. Es konnte jedoch keine Optiemierungspotential gefunden werden. Alle ausgeschriebenen Leistungen werden für die Instandsetzungsmaßnahme benötigt. Eine Instandsetzung vor Ort ist leider aufgrund der beengten Platzverhältnisse und aus Gründen des Umweltschutzes (Schadstoffe im Korrosionsschutz für deren Entfernung besondere Maßnahme ergriffen werden müssen) nichts möglich. Daher ist die kostenintensivere Variante mit dem Abtransport des Überbaus zu wählen.

Nachdem die Projektfortführung 2025 unterbrochen wurde, bleibt trotzdem die Notwendigkeit, das Vorhaben umzusetzen. Dafür wurde die Planung angepasst und aufgrund der Erfahrung des ersten Ausschreibungsverfahrens ergänzt. Folge zusätzliche Ansätze wurde geprüft und verfolgt:

 

  • Neue Lagerflächen
  • Alternative Transportmöglichkeiten
  • Detaillierung der Ausschreibung
  • Markterkundung für Baustelleneinrichtungsflächen auf dem Wasser

 

Im Rahmen der nun anstehenden Grundinstandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:

 

  • Aushub, Zwischenlagerung und Einhub des Überbaus
  • Erneuerung des Korrosionsschutzes
  • Erneuerung des Bohlenbelages
  • Höhersetzen des Bauwerkes
  • Abriss und Wiederherstellung der Widerlager
  • Instandsetzung des Verblendmauerwerkes der Flusspfeiler
  • Stahlnetz als Absturzsicherung am Geländer anbauen
  • Angleichen der Zuwegung an das Bauwerk
  • Reprofilierung der Böschung 

 

Termine/Bauzeitliche Verkehrsführung

Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab September 2026 geplant und wird in 5 Bauphasen realisiert:

 

Bauphase 1: Aushub, ausschwimmen und Herstellung des Korrosionsschutzes

Bauphase 2: Abriss und Wiederherstellung der neuen Widerlager

Bauphase 3: Erhöhung der Pfeiler und Instandsetzung des Verblenders

Bauphase 4: Angleichen der Zuwegung

Bauphase 5:  Einhub des Überbaus

 

Für die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. des Geh-/Radweges voll gesperrt werden. Eine Umleitung für Geh- und Radfahrende wird eingerichtet.

 

Abb. 1: Entwurfsplan – Längsschnitt

 

Projektziel ist es, das Bauwerk instand zu setzen, um die Geh- und Radwegverbindung am Elbe-Lübeck-Kanal und die Zuwegung zu den Kleingärten auf der Insel zu erhalten.

 

 

Finanzierung

Für den Ersatzneubau wird mit einem Finanzierungsbedarf von 2,8 Mio. EUR (brutto) gerechnet.

 

Berücksichtigt sind bei der Kostenermittlung auch die schon im ersten Ausschreibungsverfahren höheren Baukosten. Dazu kommen noch 100.000,00 EUR Ingenieurleistungen für Umplanungen, die sich aus der Überprüfung der Ausschreibung ergeben sowie 100.000,00 EUR für mögliche Kostensteigerung (gemäß Baupreisindex) und einem Anteil Wegebau.

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bauleistungen Brückenbauwerk (brutto)

ca. 2,4 Mio. EUR

Ingenieurkosten insbesondere Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten (brutto)

ca.  0,3 Mio. EUR

Risiko, Baukapazität und Kostensteigerung,

sowie Anteil Wegebau (brutto)

0,1 Mio. EUR

Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck

ca. 2,8 Mio. EUR

 

Im Zeitraum von 2023 bis 2025 sind bereits Mittel für Ingenieurleistungen, Gutachten etc. in Höhe von 161.900,00 EUR verausgabt worden.

 

Für den Haushalt 2026 sind 600.000,00 EUR auf dem PSK 541001.596.7852000 geordnet und für den Haushalt 2027 sind 1,734 Mio. EUR auf dem PSK 541001.596.7852000 angemeldet. Knapp 100.000 Euro werden 2027 aus dem konsumtiven Haushalt bereitgestellt.

Für die Abwicklung der Baumaßnahme werden in 2026 insgesamt 0,8 Mio. EUR und in 2027 ca. 1,84 Mio. EUR (gerundet) benötigt.

 

Die benötigten Mittel für den Haushalt 2026 werden aus dem Fachbereichsbudget zur Verfügung gestellt. Die benötigten Haushaltsmittel 2027 werden entsprechend in der Haushaltsanmeldung berücksichtigt.

  

 

Begründung der Dringlichkeit

Es wird um Behandlung der Beschlussvorlage auf dem Wege der Dringlichkeit gebeten, um die Maßnahme im Sommer 2026 noch auszuschreiben und mit der Umsetzung noch in Herbst dieses Jahres zu beginnen.

Aus dem Fachbereichsbudget ergibt sich die Möglichkeit, die o. g. Baumaßnahme, die ausschreibungsfertig vorliegt, kurzfristig auszuschreiben und zu beauftragen. Durch die Nutzung der freigewordenen Finanzmittel wird dies die nachfolgenden Haushaltsjahre entlasten können.

 

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Anlagen

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