ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0248

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Beratungsfolge

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Anlass:

  1. Beschluss der Bürgerschaft zur Beseitigung von Graffitti am 28.09.2023 (VO2023/12437-02-01 Punkt 5.1):

 

Für die zeitnahe Beseitigung illegaler Graffiti ist der organisatorische Rahmen zu schaffen. Im laufenden Haushalt ist für erforderliche Maßnahmen ein Betrag von 50 TE zu ordnen. Der Betrag wird mit einem Sperrvermerk belegt, der durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann, nachdem durch die Verwaltung ein Handlungskonzept vorgelegt worden ist.

 

  1. Beschluss des Hauptausschusses „Maßnahmen gegen Graffiti“ am 23.05.2023 (VO/2023/12218):

 

Die Verwaltung wird aufgefordert: 

  1. Telefonisch und digital eine leichte Möglichkeit für die Meldung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen herzustellen.
  2. Einen Runden Tisch zu organisieren mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Hausbesitzern, Polizei, Ordnungsdienst, Kinder- und Jugendvertretungen, Netzanbietern (Stromkästen) und AGIL Antigraffiti-Initiative Lübeck.
  3. Präventionsarbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen zu organisieren.
  4. Eine Koordinierungsstelle zur Koordinierung der Meldungen, Beseitigungen, Informations- / Aufklärungsarbeiten einzurichten.
  5. So weit möglich, eigene Mitarbeiter für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen zu schulen, um diese Arbeiten selbst durchzuführen oder die Firmen mit dieser Leistung zu beauftragen.
  6. Eigentümer von Gebäuden, an denen illegale Graffiti angebracht worden sind, werden durch die Stadt aufgefordert, diese umgehend – möglichst innerhalb von 2 Wochen – zu beseitigen.
  7. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Unterstützung und Beratung von privaten Eigentümern zur Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen eingestellt.
  8. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen an städtischen Immobilien, Brücken, Schildern, Ampeln, Bänken eingestellt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die jeweilige Beseitigung innerhalb von 5 Tagen durchgeführt werden kann.
  9. Weitere legale Flächen für die Anbringung von Graffitis auszuweisen.

 

 

Die Verwaltung hat unter Federführung des GMHL ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchgeführt um Informationen und Stellungnahmen der jeweils mit dem Thema beschäftigten Bereiche einzuholen.

Die Rückmeldungen wurden in den Abschlussbericht eingearbeitet und fasst sie als geprüfte Vorgänge mit jeweiligem verwaltungsseitigem Ergebnis zusammen.

 

Beteiligt bzw. abgefragt wurden insbesondere Stadtgrün und Verkehr, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Kurbetrieb Travemünde, Jugendarbeit/Kommunaler Präventionsrat, LPA, Schule und Sport, Wirtschaft und Liegenschaften, Museen, Stadtplanung und Bauordnung, Kommunaler Ordnungsdienst, Denkmalpflege, der Bereich Recht sowie die Anti-Graffiti-Initiative Lübeck AGIL e. V. Grundlage war außerdem das bereichsübergreifende Arbeitstreffen am 17.10.2024.

 

 

Bericht:

Der Abschlussbericht der Verwaltung zum Antrag „Maßnahmen gegen Graffiti“ (VO/2023/12218) wird zur Kenntnis genommen. Die bestehenden dezentralen Melde-, Beseitigungs- und Präventionsverfahren werden fortgeführt. Weitergehende Maßnahmen, insbesondere ein verbindlicher stadtweiter Fünf-Tage-Standard, ein Förderinstrument für private Eigentümerinnen und Eigentümer oder eine zusätzliche Koordinierungsstelle, bedürfen einer gesonderten politischen Entscheidung einschließlich Zuständigkeits-, Personal- und Budgetklärung.

 

 

  1.       Ergebnisübersicht

Die Prüfung zeigt, dass mehrere Anliegen bereits durch vorhandene Meldewege, dezentrale Zuständigkeiten, laufende Reinigungsleistungen und bestehende präventive Ansätze abgedeckt sind. Weitergehende Standards oder zusätzliche Steuerungsinstrumente lassen sich hingegen nicht ohne gesonderte Ressourcen- und Zuständigkeitsentscheidungen verbindlich einführen.


Nr.

Prüfgegenstand

Abschließendes Prüfergebnis

1

Meldemöglichkeiten

Digitale und telefonische Meldestrukturen bestehen; kein gesonderter Neuaufbau erforderlich.

 

2

Runder Tisch

Ein zusätzlicher Runder Tisch wird nach fachlicher Prüfung nicht als Regelstruktur empfohlen; organisatorische Unterstützung durch den Kommunalen Präventionsrat wäre bei politischer Vorgabe möglich.

 

3

Prävention

Präventionsansätze sind in der Jugendarbeit etabliert; eine Ausweitung auf Schulen wäre gesondert über den zuständigen Bereich zu beauftragen.

 

4

Koordinierungsstelle

Meldungsannahme, Beseitigung und Aufklärung erfolgen dezentral in bestehenden Zuständigkeiten; eine zusätzliche Koordinierungsstelle wird nicht eingerichtet.

 

5

Eigene Mitarbeitende/Firmen

Graffiti, Aufkleber und Schmierereien werden bereichsbezogen durch eigenes Personal und/oder Fachfirmen beseitigt; zusätzliche Standards erfordern zusätzliche Ressourcen.

 

6

Privateigentum

Eine allgemeine Verpflichtung privater Eigentümerinnen und Eigentümer zur Beseitigung binnen zwei Wochen ist rechtlich nicht belastbar herleitbar; bei Kulturdenkmalen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Denkmalpflege.

 

7

Budget private Eigentümer

Ein Förderinstrument besteht nicht als einsatzfähiges Verfahren; ein Budgetansatz mit Sperrvermerk wurde nicht verwendet.

 

8

Fünf-Tage-Ziel städtische Objekte

Ein verbindlicher stadtweiter Fünf-Tage-Standard ist mit vorhandenen Kapazitäten nicht gesichert; prioritäre bzw. besonders sensible Fälle werden weiterhin vorrangig behandelt.

 

9

Legale Flächen

Legale Flächen sind in der Szene bekannt; zusätzliche konkret geeignete Flächen wurden bisher nicht benannt. Neue Flächen können standortbezogen geprüft werden.

 

 


  1.       Prüfung der einzelnen Aufträge

 

  1.             Meldemöglichkeiten für Vandalismus, Aufkleber, Schmierereien und Verunreinigungen

Geprüfter Auftrag: Telefonisch und digital soll eine leichte Möglichkeit für die Meldung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen hergestellt werden.

Prüfergebnis:  Der Auftrag ist inhaltlich bereits erfüllt. Digitale und telefonische Meldemöglichkeiten bestehen, insbesondere über die Anliegenmelder-App sowie über die Behördennummer. Diese Kanäle können nach der vorliegenden Bewertung auch für Meldungen zu Graffiti, Aufklebern, Schmierereien und sonstigen Verunreinigungen genutzt werden.

Ein zusätzlicher Neuaufbau einer eigenen Meldestruktur ausschließlich für Graffiti wird nicht als erforderlich bewertet. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Eingang der Meldung durch Weiterleitung in die jeweils flächen- oder objektverantwortlichen Zuständigkeiten.

 

  1.             Runder Tisch

Geprüfter Auftrag:  Es soll ein Runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Hauseigentum, Polizei, Ordnungsdienst, Kinder- und Jugendvertretungen, Netzanbietern sowie AGIL e. V. organisiert werden.

Prüfergebnis: Die Einrichtung eines dauerhaften Runden Tisches wurde organisatorisch und fachlich geprüft. Der Kommunale Präventionsrat hat mitgeteilt, bei Bedarf organisatorisch unterstützen zu können. Zugleich wurde aus fachlicher Sicht darauf hingewiesen, dass die üblichen Zwecke eines Runden Tisches - Problemdarstellung und präventive Lösungsfindung - hier nur eingeschränkt erkennbar sind, da die Problemlage bekannt ist und eine kurzfristige, kostengünstige Gesamtlösung nicht zur Verfügung steht.

Ein Runder Tisch wird daher nicht als zusätzliche Regelstruktur empfohlen. Sollte politisch ein einmaliges Austausch- oder Informationsformat gewünscht werden, wäre eine organisatorische Unterstützung durch den Kommunalen Präventionsrat möglich; eine dauerhafte fachliche Federführung oder Umsetzungsverantwortung ergibt sich daraus jedoch nicht.

Die Verwaltung wird die Möglichkeit der zukünftigen Einbindung von AGIL e.V. in den KPR abstimmen und dafür auf den Verein zugehen.

 

  1.             Präventionsarbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen

Geprüfter Auftrag: Präventionsarbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen soll organisiert werden.

Prüfergebnis:  Präventionsarbeit findet im Bereich Jugendarbeit bereits statt. Insbesondere in Jugendzentren ist Graffiti Gegenstand pädagogischer Arbeit. Jugendliche werden bei Bedarf über rechtliche Konsequenzen illegaler Graffiti aufgeklärt; zugleich werden Graffiti-Workshops angeboten, in denen legale Ausdrucksformen vermittelt und die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Graffiti thematisiert wird.

AGIL e. V. leistet hierbei oftmals ergänzend projektbezogene Aufklärungsarbeit, insbesondere im schulischen Umfeld.

Die Präventionswirkung ist fachlich begrenzt, da die Sprayer-Szene nicht eindeutig auf Jugendliche oder eine klar abgrenzbare Altersgruppe beschränkt ist. Aus der Stellungnahme der Jugendarbeit ergibt sich daher, dass schnelle Beseitigung und gegebenenfalls Anti-Graffiti-Schutzbeschichtungen als ergänzende interventive Ansätze fachlich relevant bleiben.

 

  1.             Koordinierungsstelle

Geprüfter Auftrag: Eine Koordinierungsstelle zur Koordinierung von Meldungen, Beseitigungen sowie Informations- und Aufklärungsarbeiten soll eingerichtet werden.

Prüfergebnis:  Eine gesonderte Koordinierungsstelle wird nach Abschluss der Prüfung nicht vorgeschlagen. Meldungsannahme und Beseitigung erfolgen bereits dezentral durch die jeweils flächen- oder objektverantwortlichen Bereiche. Diese Struktur entspricht den bestehenden Eigentums-, Betreiber- und Unterhaltungszuständigkeiten.

Informations- und Aufklärungsarbeit ist überwiegend der Jugendarbeit zugeordnet. Eine zusätzliche zentrale Koordinierungsstelle würde neue Aufgaben, Zuständigkeiten und Personalkapazitäten voraussetzen, ohne dass aus den Rückmeldungen ein zwingender zusätzlicher Steuerungsbedarf ableitbar ist.

Als verwaltungspraktisches Ergebnis ist daher die Fortführung der dezentralen Zuständigkeiten sachgerecht. Abstimmungsbedarfe können anlassbezogen zwischen den beteiligten Bereichen geklärt werden.

 

  1.             Einsatz und Schulung eigener Mitarbeitender; Beauftragung von Firmen

Geprüfter Auftrag:  Soweit möglich sollen eigene Mitarbeitende für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen geschult werden, um diese Arbeiten selbst durchzuführen oder Firmen mit dieser Leistung zu beauftragen.

Prüfergebnis:  Der Auftrag wird in mehreren Bereichen bereits bereichsbezogen umgesetzt. Beim GMHL ist seit dem 01.12.2024 ein Mitarbeitender mit Qualifikation als Fassadenreiniger im Einsatz; zusätzlich entfernen Hausmeisterinnen und Hausmeister Graffiti beispielsweise in WC-Anlagen der Schulen.

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck setzen drei Mitarbeitende vorrangig für die Entfernung von Aufklebern an Schildern, Lichtmasten sowie weiterem Stadtmobiliar ein.

Beim Kurbetrieb Travemünde werden normale Schmierereien mit eigenem Personal und eigenen Mitteln entfernt oder überstrichen; bei Bedarf werden Fachfirmen beauftragt.

Stadtgrün und Verkehr beauftragt Firmen zur Entfernung von Graffiti auf Gehwegen und an Ingenieurbauwerken.

Beim LPA beseitigt die Abteilung Anlagenmanagement bereits Graffiti bzw. tauscht Schilder aus; für die Hafenbahn stehen weder eigenes Personal noch kurzfristig verfügbare Kapazitäten des Instandhaltungsdienstleisters für ein Fünf-Tage-Ziel zur Verfügung.

Im Bereich Schule und Sport erfolgen Beseitigungen an Schulen und Sporthallen über das GMHL bzw. überwiegend über Hausmeisterinnen und Hausmeister; bei Sportanlagen werden vereinzelt die fünf stadteigenen Platzwarte tätig.

Damit bestehen operative Beseitigungsstrukturen. Sie sind jedoch bereichsbezogen unterschiedlich ausgestaltet und nach den Rückmeldungen nicht auf einen stadtweit einheitlichen erhöhten Leistungsstandard ausgelegt. Zusätzliche Schulungen, Ausrüstung oder Rahmenverträge wären jeweils bereichsbezogen zu prüfen und haushalterisch zu hinterlegen.

 

  1.             Private Eigentümerinnen und Eigentümer; Beseitigung möglichst binnen zwei Wochen

Geprüfter Auftrag: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, an denen illegale Graffiti angebracht worden sind, sollen durch die Stadt aufgefordert werden, diese umgehend - möglichst innerhalb von zwei Wochen - zu beseitigen.

Prüfergebnis:  Eine allgemeine, rechtlich durchsetzbare Aufforderung gegenüber privaten Eigentümerinnen und Eigentümern mit pauschaler Zwei-Wochen-Frist kann nach der vorliegenden Prüfung nicht belastbar hergeleitet werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst sieht hierfür keine eigene Rechtsgrundlage.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat ergänzend mitgeteilt, dass ein bauaufsichtliches Einschreiten aus der Landesbauordnung nicht hergeleitet werden kann; nach dortiger Bewertung besteht hierfür keine Handhabe aus der LBO.

Eine gesonderte Betrachtung gilt für Kulturdenkmale. Die Denkmalpflege prüft bei Kenntnis eines Graffito an einem Kulturdenkmal, ob eine Gefährdung der Bausubstanz oder eine Beeinträchtigung des Eindrucks bzw. Erscheinungsbildes vorliegt. Liegt eine solche Gefährdung oder Beeinträchtigung vor, wird das denkmalpflegerische Verfahren zur Abstellung von Missständen eingeleitet. Eigentümerinnen und Eigentümer werden dann aufgefordert, in Abstimmung mit der Denkmalpflege eine geeignete Entfernung zu veranlassen; die Eigenarten der Bausubstanz sind dabei zu berücksichtigen.

Eine Ersatzvornahme durch die Denkmalschutzbehörde kommt nach der Rückmeldung der Denkmalpflege absehbar nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen in Betracht und wurde in der Vergangenheit nicht durchgeführt. Im Ergebnis ist eine allgemeine Zwei-Wochen-Verpflichtung nicht möglich; eine Einwirkung der Stadt kommt nur im Rahmen bestehender Spezialzuständigkeiten und nach Einzelfallprüfung in Betracht.


  1.             Budget zur Unterstützung und Beratung privater Eigentümerinnen und Eigentümer

Geprüfter Auftrag:  Im Haushaltsentwurf 2024 soll ein festes Budget für die Unterstützung und Beratung privater Eigentümerinnen und Eigentümer zur Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen eingestellt werden.

Prüfergebnis:  Für ein einsatzfähiges Förder- oder Beratungsinstrument liegt nach der Prüfung keine abschließend ausgestaltete Grundlage vor. Ein bisher vorgesehener Ansatz war mit einem Sperrvermerk bis zur Erstellung eines Handlungskonzeptes versehen und wurde bislang nicht verwendet. In den beteiligten Bereichen wurde kein frei verfügbares Budget für ein solches Instrument benannt.

Ein städtisches Unterstützungsprogramm für private Eigentümerinnen und Eigentümer würde eine gesonderte politische Entscheidung voraussetzen. Vor einer Mittelbereitstellung wären insbesondere Förderzweck, Kreis der Berechtigten, Förderhöhe, Nachweis- und Abrechnungsverfahren, Zuständigkeit, Verwaltungsaufwand sowie Abgrenzung zu nicht förderfähigen Fällen zu regeln.

Auf Grundlage der vorliegenden Prüfung wird daher kein unmittelbar umsetzbares Budgetinstrument festgestellt. Eine spätere Einführung wäre nur als gesonderter haushalterischer und organisatorischer Beschlussgegenstand sachgerecht.

 

  1.             Budget und Fünf-Tage-Ziel für städtische Immobilien und sonstige städtische Objekte

Geprüfter Auftrag:  Im Haushaltsentwurf 2024 soll ein festes Budget für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen an städtischen Immobilien, Brücken, Schildern, Ampeln und Bänken eingestellt werden. Ziel soll sein, die jeweilige Beseitigung innerhalb von fünf Tagen sicherzustellen.

Prüfergebnis:  Ein verbindlicher stadtweiter Fünf-Tage-Standard kann mit den vorhandenen Kapazitäten nicht gesichert werden. Zwar bestehen in verschiedenen Bereichen laufende Beseitigungsleistungen, diese unterscheiden sich jedoch nach Objektart, Zuständigkeit, Personal- und Vertragslage erheblich.

Der Kurbetrieb Travemünde gibt an, normale Schmierereien auf kurbetriebseigenen Flächen und Infrastrukturen üblicherweise innerhalb von fünf Tagen mit eigenem Personal zu entfernen oder zu überstreichen; bei Bedarf werden Fachfirmen beauftragt.

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck verfügen im Rahmen der Straßenreinigung nur noch über drei statt ursprünglich fünf Stellen für das Beseitigen von Aufklebern an Schildern, Lichtmasten und weiterem Stadtmobiliar; großflächige Graffiti gehören nicht zum Aufgabenbereich dieses Teams.

Stadtgrün und Verkehr beauftragt Firmen für Graffiti auf Gehwegen und an Ingenieurbauwerken. Für Brücken besteht ein Kontroll- und Beseitigungsrhythmus von dreimal jährlich. Analog zur Vorgehensweise des GMHL werden Darstellungen mit verbotenen Symbolen, Schriftzügen oder sexistischen Inhalten vorrangig bzw. umgehend behandelt. Das LPA meldet für den Bereich Hafenbahn fehlende kurzfristig verfügbare Kapazitäten; auch beim Instandhaltungsdienstleister ist eine Verfügbarkeit innerhalb von fünf Tagen nicht gesichert.

Im Museumsbereich wäre eine kurzfristige Beseitigung abhängig von externer Beauftragung oder von Schulung, Ausrüstung und Verfügbarkeit des vorhandenen Personals.

Im Ergebnis kann das Fünf-Tage-Ziel für einzelne Bereiche bereits faktisch erreicht werden. Eine gesicherte flächendeckende Anwendung auf alle städtischen Immobilien, Brücken, Schildern, Ampeln, Bänken und weiteren Objekten ist jedoch ohne zusätzliche Ressourcen, klare Priorisierung, organisatorische Festlegung und ggf. Vertragsanpassungen nicht umsetzbar.

 

  1.             Weitere legale Flächen für Graffiti

Geprüfter Auftrag:  Weitere legale Flächen für die Anbringung von Graffiti sollen ausgewiesen werden.

Prüfergebnis:  In Lübeck existieren bereits legale Flächen für Graffiti, die innerhalb der Szene bekannt sind. Eine offizielle öffentlich zugängliche Gesamtübersicht liegt nach den Rückmeldungen nicht vor. Weitere konkret geeignete Flächen wurden im Rahmen der Prüfung bisher nicht benannt. Allerdings beschäftigt sich die Stadtplanung aktuell mit der Identifikation entsprechender Flächen.

Die Jugendarbeit begrüßt grundsätzlich den Ansatz, weitere legale Flächen auszuweisen, und steht für die Ideensuche möglicher Orte und Plätze zur Verfügung. Eine zusätzliche Ausweisung setzt jedoch jeweils eine standortbezogene Prüfung voraus, insbesondere hinsichtlich Eigentums, Verkehrssicherheit, städtebaulicher Verträglichkeit, Unterhaltung, Nutzungskonflikten, Reinigung und Kommunikationsaufwand.

Als Ergebnis wird festgehalten, dass weitere legale Flächen nicht pauschal ausgewiesen werden können, sondern nur nach konkreter Standortprüfung und Zuständigkeitsklärung. Bei geeigneten Standortvorschlägen kann die Verwaltung diese Prüfung anlassbezogen aufnehmen.

 

 

  1.       Abschließende verwaltungsseitige Bewertung

Die Bearbeitung des politischen Auftrags ist aus Sicht der Verwaltung vorerst abgeschlossen. Die erforderlichen Stellungnahmen wurden eingeholt und in die Bewertung einbezogen. Ein erheblicher Teil der angeregten Maßnahmen ist bereits in vorhandenen Verwaltungsstrukturen angelegt: Meldungen sind digital und telefonisch möglich, Beseitigungen erfolgen nach Objektzuständigkeit dezentral, und präventive Ansätze sind im Bereich Jugendarbeit sowie projektbezogen über AGIL e. V. vorhanden.

 

Nicht als unmittelbar umsetzbar bewertet werden eine gesonderte Koordinierungsstelle, ein dauerhaftes Format „Runder Tisch“ als Regelstruktur, eine allgemeine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung privater Eigentümerinnen und Eigentümer zur Beseitigung binnen zwei Wochen, ein einsatzfähiges Förderinstrument für Private sowie ein verbindlicher stadtweiter Fünf-Tage-Standard. Diese Punkte wären nur auf Grundlage gesonderter politischer Entscheidungen, zusätzlicher Ressourcen und klarer Zuständigkeitsregelungen weiterzuverfolgen.

 

Prioritär bleibt die schnelle Beseitigung besonders problematischer Inhalte, insbesondere verbotener Symbole, entsprechender Schriftzüge sowie sexistischer oder vergleichbar erheblicher Darstellungen, soweit diese in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt werden. Ergänzend können technische Präventionsmaßnahmen wie Schutzbeschichtungen und die Prüfung legaler Flächen bei konkreten Standortvorschlägen fachlich sinnvoll sein.

 

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