ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - VO/2025/14622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti sowie in Kunststoff verpackte Bonbons geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten. Es blieb jedoch

stellenweise Verpackungsmüll in Grünstreifen und an Straßenrändern liegen.

 

1. Die zuständige Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge für Straßenumzüge Vorgaben machen, dass auf Wurfmaterial verzichtet wird oder dieses biologisch abbaubar und frei von Chemikalien sein muss.

 

2. Der Bürgermeister regt gegenüber Vereinen, wie z.B. Lübecker Karnevalsvereine, Volksfestkomitee e.V., Lübecker CSD e.V., an, dass, wenn diese bei Straßenumzügen oder Straßenfesten Süßigkeiten verteilen, mindestens ein Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen soll (siehe Nordrhein-Westfalen "Jecke Fairsuchung").


 

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Auf die Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, VO/2025/14373 von AM Katja Mentz (GAL): „Regelung für Straßenumzüge des Lübecker Volksfestes u.ä.“, die sich auf den Wurf- und Verpackungsmüll nach dem Lübecker Volksfestumzug bezog, erläuterte Senator Hinsen im Juli 2025, dass der Fachbereich nicht zuständig und zur Neuregelung der Vorgaben und Auflagen von Straßenumzügen ein Antrag in der Bürgerschaft notwendig sei.
 

Zu 1. Die beigefügten Fotos zeigen, dass noch Tage nach dem Volksfestumzug Streifenkonfetti aus Kunststoff sowie Verpackungsmüll von Süßigkeiten auf Straßen, Gehwegen und in Gnstreifen zu sehen war. Diese unnötige Umweltverschmutzung zu beseitigen, kostet Zeit und Geld undsst sich z.B. aus Grünstreifen oder Gewässern nicht restlos entfernen. Deshalb sollte auf Wurfmaterial verzichtet werden, wenn dies nicht innerhalb sehr kurzer Zeit vollständig biologisch, ohne Umweltschädigung abbaubar ist.
 

Zu 2. Lübeck ist seit 2011 Fairtrade Stadt, das bedeutet, dass Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik sich gemeinsam für mehr Gerechtigkeit und Transparenz im internationalen Handel, insbesondere mit Ländern im Globalen Süden einsetzen und bei der Beschaffung auf soziale und ökologische Kriterien achten. In NRW gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung von Karnevalsgesellschaften, dass mind. 11 Prozent der „Kamellen“ aus fairem Handel stammen. Lübeck sollte, als Karnevalsstadt im Norden“, diesem Beispiel folgen. Siehe „Jecke Fairsuchung“, ein Projekt von Tatort Straßen der Welt e.V
https://www.tatort-verein.org/unsere-projekte/deutschland/jecke-fairsuchung

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Anlagen

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