ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass Lübeck Meeresschutzstadt wird und eine Bewerbung in Form eines Letter of Intent beim Projekt „Meeresschutzstädte“ einreicht.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass die Klimaleitstelle entsprechende Fördermittel einwerben kann, wird die Klimaleitstelle als zentrale Stelle und Ansprechpartnerin innerhalb der Hansestadt Lübeck r die städtischen und nicht-städtischen Akteur:innen sowie gegenüber dem Team des Ocean Summit fungieren. Eine Ausweitung des Stellenplans ist hierfür nicht vorgesehen.
 

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 Anlass

Der Bürgermeister wurde von der Bürgerschaft am 28.11.2024 beauftragt zu prüfen, ob eine Bewerbung beim Projekt „Meeresschutzstädte“ sinnvoll ist (vgl. VO/2024/13586). Für den Fall, dass es sinnvoll ist, sollte ein Letter of Intent erstellt werden. Die Klimaleitstelle hat diese Prüfung durchgeführt.

 

Ergebnisse der Prüfung:

Die Prüfung und die Gespräche mit zahlreichen Akteur:innen haben ergeben, dass eine Bewerbung als Meeresschutzstadt sinnvoll ist (siehe Anlage 1 „Bericht zum Prüfauftrag). So kann Lübeck im Rahmen einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung die Sicherung der natürlichen Ressourcen deutlich verstärken. Auch aus Sicht des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der touristischen Belange und im Sinne des Nachhaltigkeitsziels 14 „Leben unter Wasser“ wird der Einsatz für den Meeresschutz für die Hansestadt von Nutzen sein. Als Schlussfolgerung lässt sich sagen, dass Meeresschutz nicht nur aus ökologisches Sicht notwendig ist, sondern auch eine soziale, ökonomische und politische Chance für Lübeck darstellt.

 

Der Letter of Intent wurde erstellt und ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Anlage 3 beinhaltet eine Zusammenstellung der bereits bestehenden sowie der denkbaren Maßnahmen für Lübeck als Meeresschutzstadt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Liste siehe S. 5  der Anlage 1 (Prüfbericht)

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind von dieser Vorlage nicht betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt im Rahmen der Projektplanung und -umsetzung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Es gibt verschiedene neue Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen:

Eine davon ist die Pflanzung neuer bzw. Ergänzung bestehender Seegraswiesen. Seegraswiesen sind wichtige Kohlenstoffsenken und spielen eine bedeutende Rolle bei der CO2-Speicherung. Sie können große Mengen an Kohlendioxid aus dem Wasser aufnehmen und im Sediment speichern. Diese Unterwasserökosysteme tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei, indem sie den Kohlenstoff langfristig binden und gleichzeitig die Biodiversität in Meeren und Küstenregionen fördern.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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