ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2021/09628-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Lübeck eine repräsentative Meinungsumfrage zu der von der Landesregierung Schleswig-Holstein beabsichtigten Entsorgung von freigemessenen Abfällen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel auf der Deponie Niemark durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben.

 

  1. Die Methodik und Umsetzung der Umfrage ist so zu gestalten, dass sie die Kriterien der Repräsentativität und Objektivität gewährleistet.

 

  1. Die an der repräsentativen Umfrage teilnehmenden Personen sollen über den Sachverhalt möglichst objektiv informiert werden. Dabei sind die für die Hansestadt Lübeck und ihre Bürger:innen positiven und negativen Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen.

 

  1. Zentral in der Umfrage soll folgende Fragestellung beantwortet werden:

 

Wie stehen die Lübecker:innen dazu, dass freigemessene“ Abfälle aus dem Abbruch von Kernkraftwerken, welche nur eingeschränkt für eine Deponierung freigegeben sind, auf der Mülldeponie der Hansestadt Lübeck dauerhaft gelagert werden sollen?

 

  1. Die städtische Gesellschaft „EBL“ ist weder mit der Federführung noch mit koordinierenden Aufgaben bei der Umfrage zu beauftragen.

 

Die Vorlage VO/2021/09628 wird abgelehnt.

 

 

 

 

 

 


 

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Die Lübecker Bürgerschaft hat sich in zwei Beschlüssen mehrheitlich gegen die Entsorgung der sog. Freigemessenen Abfälle aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel auf der Deponie Niemark ausgesprochen. Die Lübecker Bürgerschaft kritisiert insbesondere, dass

  1. freigemessene“ Abfälle aus dem Abbruch von Kernkraftwerken, welche nur eingeschränkt für eine Deponierung freigegeben sind, auf der Mülldeponie der Hansestadt Lübeck dauerhaft gelagert werden sollen,
  2. strahlende Abfälle aus AKW-Abbruch so mit dem Hausmüll vermengt werden sollen, dass kommenden Generationen eine Trennung von „freigemessenem“ strahlenden Müll und Hausmüll nicht mehr möglich ist,
  3. die Deponie Niemark den derzeit größten Anteil des freigegebenen AKW-Bauschutts aufnehmen soll, während andere Deponien in Schleswig-Holstein davon freigehalten werden,
  4. das Umweltministerium in Kiel eine Lagerung des AKW-Bauschutts in einer speziellen Deponie verweigert, obwohl dies nach dem Gesetz möglich ist und konsequent angestrebt werden sollte.

Der Bürgermeister soll alle notwendigen Schritte unternehmen, um eine Entsorgung in Lübeck zu verhindern.

Umweltminister Albrecht ignoriert beharrlich diese klare Willensbekundung der Lübecker Bürgerschaft als Vertretung der Lübecker Bevölkerung. Mit der repräsentativen Umfrage soll den Lübecker:innen direkt eine Beteiligungsmöglichkeit gegeben werden, um ihrem Willen gegenüber der Landesregierung verstärkt Ausdruck zu verleihen.

Eine federführende oder koordinierende Rolle der EBL bei der Umfrage wird ausgeschlossen, weil der EBL als Betreiber der Deponie Niemark womöglich ein Eigeninteresse unterstellt werden könnte. Dies soll von Vornherein ausgeschlossen sein.

Die Vorlage VO/2021/09628 wird abgelehnt, da der in der Vorlage enthaltene Fragebogen als tendenziös missverstanden werden könnte.


 

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