ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die als Anlage 3 beigefügte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der

Erlaubnisscheine zum Fischfang“ wird mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen.

 

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Seit alters her ist die Hansestadt Lübeck Inhaberin des Fischereirechts auf den Lübecker Gewässern. Die Hansestadt Lübeck gestattet die Ausübung der Angelfischerei durch Angler:innen im Rahmen der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ vom 01.12.1995 durch Ausstellung von Erlaubnisscheinen. Die Entgelte für die Ausstellung von Erlaubnisscheinen für die Angelfischerei sind in der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ geregelt.

 

Die letzte Anpassung der Entgelte für die Ausstellung von Erlaubnisscheinen fand zum 01.01.2013 statt. Die Änderungen betreffen nur die § 3 und § 4 der Entgeltordnung und sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Kosten für den Vertrieb der Erlaubnisscheine zum Fischfang, sowie die Hege der Gewässer (Fischbesatz) sind mit einer Steigerungsrate von jährlich ca. 2-3% seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 gestiegen und werden für die nächsten Jahre voraussichtlich weiter ansteigen.

Die Erhöhung der Entgelte dient dazu, die vorstehend genannten Punkte zu kompensieren. Vor dem Hintergrund, dass die letzte Erhöhung im Jahr 2013 war, wird die Erhöhung seitens der Verwaltung als angemessen eingestuft. Die Erhöhung der Entgelte wurde mit dem Kreisverband der Sportfischer abgestimmt.

 

 

 

Im § 3 „Bemessung der Entgelte“

 

sind lediglich redaktionelle Änderungen hinsichtlich der Entgelthöhe eingearbeitet.

 

Bei einem durchschnittlichen Verkauf von 10.500 „Erlaubnisscheine zum Fischfang“ sind
ca. 40.000,- EUR Mehreinnahmen zu erwarten.

 

 

 

§ 4 Befreiung von den Entgelten

 

Angelvereine kommen jährlich nach Lübeck, um in den Lübecker Gewässern Angelveranstaltungen abzuhalten. Bisher wurden bei solchen Veranstaltungen auf Antrag gemäß § 4 alle teilnehmenden Personen von der Entgeltpflicht befreit.

Im Jahr werden ca. 50 solcher Veranstaltungen mit durchschnittlichen 20 Teilnehmer:innen beantragt und durchgeführt. Zukünftig sollen nur noch Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, von der Entgeltpflicht befreit werden. Förderprogramme für Jugendliche innerhalb der Angelvereine werden nicht beeinträchtigt.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung entstehen Mehreinnahmen von ca. 25.000,- EUR  im Jahr. Diese Mehreinnahmen würden der Stadt Lübeck für  Verwaltungsaufwand und Fischbesatz zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Die Belange der Kinder und Jugendlichen wurden insoweit berücksichtigt, dass der Kreisverband der Sportfischer e.V. zusammen mit anderen Angelvereinen und dessen Jugendwarten beteiligt waren. Durch die Erhöhung der Entgelte beträgt die monatliche Belastung für den Angler 2,08 EUR mehr als bisher.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

Lübecker Kreisverband der Sportfischer

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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