ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2018/06203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Überprüfung der erbrachten Leistungen, der Personalausstattung  und der Kostenentwicklung

 

 

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Zu Beginn des Schuljahrs 2013/14 wurde von der Stadt (als Jugendhilfe – und Sozialhilfeträger), den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Schulamt das Modellprojekt „Poolmodell  zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ flächendeckend in Lübeck eingeführt. Die ständig steigende Nachfrage nach Schulbegleitung und damit einhergehend die wachsende Unzufriedenheit von Eltern und Schulen wegen fehlender Unterstützung sowie der zunehmende Aufwand in der Verwaltung waren ausschlaggebend dafür gewesen, neue Wege in der Bereitstellung dieser Hilfe zu beschreiten. Eine erste Evaluation erfolgte bereits im Schuljahr 2014/15 (VO/2015/02773) und als Ergebnis wurde u.a. festgehalten, dass

 

  • Eltern, Schulen und Verwaltung vom Wegfall des aufwändigen Antragsverfahren profitieren
  • die erforderlichen Hilfen rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung stehen
  • durch das Poolmodell eine Vielzahl von Kindern erreicht wird, deren Familien in der Vergangenheit keinen Antrag  auf Einzelhilfe stellten und die Doppel- und Mehrfachbetreuungen in einer Klasse vermieden wird
  • durch gesicherte Verträge und durch vorrangigen Einsatz der Betreuungskräfte des Nachmittagsangebots als  I – HelferInnen der Ganztag gestärkt und die Fachkräftegewinnung unterstützt wird.

 

Das Lübecker Modell wurde vom Land zum Vorbild genommen wurde, als es zum Schuljahr 2015/16 die Schulassistenz an Grundschulen einführte, um eine schulische Unterstützungsstruktur für die inklusive Bildung auf den Weg zu bringen. Das Land  stellt den Schulträgern seitdem dafür finanzielle Ressourcen zur Verfügung, die in Lübeck in das Budget des Integrations-Pools einfließen (für weiterführende Schulen erhält die Stadt bislang Moratoriumsmittel). Vor der Verstetigung des I – Pools erfolgte im Schuljahr 2016/17 die zweite umfassende Evaluation (VO/2017/04895), festgehalten wurde u.a., dass

 

 

          die Transparenz in der Leistungserbringung und  - vergütung nur eingeschränkt erreicht ist, es fehlte in der Rückmeldung der Träger zum eingesetzten Personal der Bezug zum Sozialraum. Vereinbart wurde daher eine Erhebung der Daten für jeden Schulstandort (die in diesen Bericht einfließt)

          die Verzahnung von Vor – und Nachmittag weiter verbessert wurde, der Anteil der pädagogischen Fachkräfte je nach Sozialraum bzw. – träger jedoch sehr unterschiedlich ist  

          es im Poolmodell Problemfälle gibt, die besondere Regelungen erfordern: Berufsschulen, kleine Schulen bzw. für Schulen mit wenig Maßnahmen und Kindern mit besonders hohem Förderbedarf.

 

Da sich  das Poolmodell in der Praxis bewährt hatte, wurde der Übergang in feste Strukturen empfohlen und zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt. Schwerpunkt dieser dritten Evaluation ist das Personal innerhalb des I-Pools.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

2.500 Soziale Sicherung

4.510 Familienhilfen / Jugendamt

4.401 Schule und Sport

4.041 Jugendhilfeplanung

Schulamt

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

 

Begründung:  Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  SGB VIII und SGB XII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein: In dieser Vorlage geht es um die Evaluation einer laufenden Maßnahme

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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