ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bereich zwischen Possehlstraße, Welsbachstraße, Bei der Gasanstalt und Kanaltrave im Stadtteil St. Jürgen gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird i.W. für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.14.00 - Geniner Ufer / Welsbachstraße - im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (131. Änderung, siehe Anlage 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen i.W. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers im Geschosswohnungsbau geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushangs und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Zur Entwicklung des Städtebaulichen Konzepts als Grundlage für den Bebauungsplan wird ein nicht offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit acht eingeladenen Büros durchgeführt (siehe Anlage 3).

 

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Siehe Anlage 2

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500 Soziale Sicherung

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste FB 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

 

 

Ergebnis:

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplans, der Änderung des Flächennutzungsplans und der Auslobung des Wettbewerbs vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans nicht in besonderem Maße berührt werden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 5 der Begründung - Anlage 2)

 

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Anlagen

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