Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2016/04203
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf Anfrage des BM Oliver Dedow zur Besetzungssperre VO/2016/04136
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.110 - Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Oct 11, 2016
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Zum Thema Wiederbesetzungssperre wurde bereits mehrmals berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss der Bericht VO/2014/02095 vorgelegt.
Da sich die Regelungen zur Wiederbesetzungssperre nicht verändert haben und eine detailliertere Datenermittlung wegen der weitgehend dezentralen Verantwortung einen sehr hohen Rechercheaufwand erfordern würde, werden die nachfolgenden Fragen hier auf der Basis des zentral vorhandenen Wissens beantwortet, und es wird auf den bereits vorliegenden Bericht verwiesen.
- Welche Stellen in der Verwaltung sind derzeit unbesetzt?
Im September 2016 sind Stellen im Gesamtumfang von rund 330 Vollzeitstellen unbesetzt. Diese Anzahl ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Nur bei einem Teil der Stellen ist eine Wiederbesetzungssperre ursächlich. Ein erheblicher Anteil der Planstellen befindet sich in den verschiedensten Stadien der Wiederbesetzung. Zunehmend führt auch der Fachkräftemangel zu einer Verzögerung der Wiederbesetzung von Stellen.
- Bei welchen Stellen ist eine neunmonatige Besetzungssperre eingeplant bzw. angedacht?
Die Wiederbesetzung eines Arbeitsplatzes unterliegt grundsätzlich einer 9-monatigen Wartezeit ab dem Freiwerden der Planstelle. In der Praxis werden teilweise auch kürzere Besetzungssperren vorgenommen. Ausnahmen werden bei internen Wiederbesetzungen im Rahmen der Budgeteinhaltung von den Fachbereichsleitungen genehmigt. Externe Ausschreibungen bedürfen zudem der Genehmigung des Bürgermeisters.
Es gibt somit keine zentrale Vorgabe, welche Stellen konkret für die Wiederbesetzungssperre eingeplant bzw. angedacht werden sollen.
- Welche Summe wurde bisher durch Besetzungssperren eingespart?
Zu den Einspareffekten der Wiederbesetzungssperre wurde bereits mit der anfangs genannten Vorlage berichtet.
Dort wurde die eingesparte Summe für das Jahr 2013 mit 466.000 € beziffert.
- Welche Summe soll entsprechend Frage 2 eingespart werden?
Die Wiederbesetzungssperre gilt als grundsätzliche Orientierung. Ausnahmen sind im Einzelfall und im Rahmen der Budgeteinhaltung möglich.
Eine zentrale Vorgabe mit einer geplanten Einsparsumme existiert nicht.
- Welche Aufgaben konnten durch die Besetzungssperre nicht vollständig erfüllt werden?
Auch hier wird auf den anfangs genannten Bericht verwiesen. In 2013 wurden Aufgaben zum Teil durch Fremdvergaben abgedeckt. Zudem wurden weniger Verwarnungs- und Bußgelder vom Bereich Verkehrsangelegenheiten erwirtschaftet.
Diese Umstände wurden beim Einspareffekt von 466.000 € bereits berücksichtigt. Unbereinigt hätte der Einspareffekt 750.000 € betragen.
- Wie stellt man sich die Einarbeitung des Nachfolgers bei nicht nahtloser Übergabe vor?
Der Wissenstransfer ist im Rahmen der Führungsverantwortung in den Bereichen sicherzustellen. Eine generelle Vorgehensweise wird nicht vorgegeben.
