ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ (Koordinierungsstelle für soziale Angelegenheiten) AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.
  2. Die Hansestadt Lübeck wird vor einer möglichen Kündigung oder Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der KOSOZ AöR eine Abstimmung innerhalb der kreisfreien Städte vornehmen.

 

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Die Begründung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag vor Inkrattreten von allen Ratsversammlungen/Bürgerschaft der kreisfreien Städte und dem Verwaltungsrat der KOSOZ AöR beschlossen sein muss.

 

Um ein Inkraftreten des Vertrages zum 01.10.2016 sicherzustellen, ist mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses einvernehmlich vereinbart worden, den Ausschuss erst nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft über den Vertrag zu informieren, da die erste Sitzung des Sozialausschusses nach der Sommerpause im Gremienlauf nicht erreicht werden konnte.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.300 - Recht

Ergebnis: zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung: Entfällt, weil keine Planungen und Vorhaben vorliegen, welche sich unmittelbar auf Kinder und Jugendliche auswirken.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §§ 75 ff SGB XII, Landesrahmenvertrag S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 4)

 

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