ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2016/03375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit ein bestimmter Flächenteil im Bereich der Wasserkunst zugunsten einer Bebauung entwickelt werden kann. Dafür ist dieser Flächenteil aus dem Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ zu entlassen.

Als neue Flächen werden drei kleinere Teilflächen aus der Umgebung des Bereiches der „Wasserkunst“ in das Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ aufgenommen.

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Anlage A

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

- 1.300 - Keine Bedenken             

- 2.280 - Keine Stellungnahme abgegeben

- 3.820 - Keine Bedenken             

- 4.491 - Keine Stellungnahme abgegeben

- 5.610 - Einbeziehung von Teilflächen

               entsprechend dem B-Plan-Entwurf in

               das Landschaftsschutzgebiet

- 5.661 – Keine Bedenken             

- 5.691 – Keine Stellungnahme abgegeben

 

Träger öffentlicher Belange

-                      Deutsche Telekom Technik GmbH - Keine    Bedenken

-                      Regionalzentrum Nord (EON Netz GmbH) - Keine Stellungnahme abgegeben

-                      Stadtwerke Lübeck GmbH -Keine Bedenken

 

Planungsbüros im Bebauungsplanverfahren:

-          Prokom – Keine Stellungnahme abgegeben

-                      Büro möser projektmanagement GmbH – Keine Stellungnahme abgegeben

 

Beteiligung nach § 42 Abs. 1 LNatSchG

(Anerkannten Naturschutzverbände):

- NABU Schleswig-Holstein - Stellungnahme gegen eine Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutz

- BUND Schleswig-Holstein – wie vorstehend

- Arbeitsgemeinschaft der anerkannten  Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein – wie vorstehend

- Beirat für Naturschutz der Hansestadt – wie vorstehend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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