ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2015/02848

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss des Hauptausschusses vom 09.06.2015, TOP 5.1.3, VO/2015/02787

 

 

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Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen: „Der Bürgermeister wird aufgefordert, bis zur Bürgerschaftssitzung im Juni 2015 eine Variante des LoI gemeinsam mit dem Ministerium auszuarbeiten, welche zusätzlich zum Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung im Bornkamp weitere Standorte enthält, z.B. Volksfestplatz oder Vorwerker Flächen nahe dem Vorwerker Friedhof und zum Ziel hat, die Erstaufnahme auf mehrere Standorte zu verteilen."


Die Verwaltung hat unverzüglich nach der Sitzung des HA mit dem MIB Kontakt aufgenommen und darum gebeten, in Gespräche über eine Variante des LoI i. S. d. Beschlusses einzutreten. Das abschließende Verhandlungsgespräch hat am 19.6.2015 in Kiel stattgefunden. Im Kern der Gespräche stand die Frage, ob die Landesregierung entgegen ihrer bisherigen Festlegung bereit sei, die Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Größe von 600 Plätzen auf mehrere Standorte, etwa drei Standorte mit je 200 Plätzen, zu verteilen.

 

Das Land hat betont, dass die Verteilung auf örtlich voneinander getrennte Einheiten mit z.B. je 200 Plätzen eine erheblich höhere Belastung für die Flüchtlinge bedeuten würde.

Dazu käme eine geringere Qualität der Betreuung und der Angebote und damit schlechtere Voraussetzungen für den Einstieg in eine erfolgreiche Integration - und dies bei deutlich höheren Kosten.

 

Nähere Erläuterungen: siehe Anlage.

 

Das Land erwartet in der Diskussion um eine Erstaufnahmeeinrichtung, dass die Bürgerschaft erkennt und akzeptiert, dass es sich bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen um die Zuständigkeit des Landes handelt. Damit obliegt es auch der Landesregierung, die grundsätzlichen Fragen von Betrieb und Größe einer Erstaufnahmeeinrichtung zu bestimmen.

 

Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck und das Land SH gehen gemeinsam davon aus, dass die Standortsuche abgeschlossen ist. Die Standortsuche war umfassend, ausgewogen und hat den Standort Bornkamp als am besten geeignet ergeben.

 

Sowohl eine Aufteilung auf mehrere Standorte, die nach Auffassung der Landesregierung ausscheidet, als auch die Wahl eines anderen Standortes als Bornkamp, der nach der Prüfung als am besten geeignet eingestuft wird, scheiden damit als Variante zur Gestaltung des LoI aus.

 

Vor diesem Hintergrund war es der Verwaltung nicht möglich, eine Variante des LoI auszuarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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