ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2015/02766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Welche städt. Kitas sind durch den Streik aktuell ganz geschlossen, wo findet eine Notbetreuung durch Erzieher/innen, wo durch Eltern statt?

 

2. Warum ist es der Verwaltung nicht möglich, angesichts einer Streikquote von 1/3 der Beschäftigten eine verlässliche Notbetreuung durch pädagogisches Fachpersonal - zumindest für Härtefälle - an allen städtischen Kitas einzurichten?

 

3. Können betroffene Eltern die Folgekosten für alternative Betreuung (z.B. Verdienstausfall) der Stadt in Rechnung stellen, da diese den betreuungsvertraglichen Verpflichtungen nicht in zumutbarer Weise (Notbetreuung) nachkommt?

 

4. Welche Risiken tragen Eltern, die Kinder in den Räumlichkeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen eigenverantwortlich betreuen?

 

5. Warum wurden Notbetreuungsformen von Trägerseite untersagt, bei denen nicht streikende Erzieher in ihrer Kita von engagierten Eltern unterstützt werden.

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Laut Auskunft der Bereichsleitung städt. Kindertageseinrichtungen streiken 2/3 der Beschäftigten nicht. Einige Kitas sind daher so gut wie überhaupt nicht vom Streik betroffen, während Eltern in anderen Kitas, die dauerhaft komplett geschlossen sind, eine unverhältnismäßig hohe Last tragen und am Ende ihrer Kräfte sind. Eine Verteilung der noch vorhandenen personellen Ressourcen würde hier Linderung schaffen. Engagement von Elternseite kann lediglich unterstützend wirken.

Ein erhöhter Verwaltungsaufwand rechtfertigt unserer Ansicht nach nicht die unverhältnismäßige Belastung der Eltern einzelner Kitas.

 

Christian Weise

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