ALLRIS - Auszug

04.06.2015 - 4.3 Notbetreuung während des Kitastreiks Anfrage de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Neumann beantwortet die Anfrage mündlich, die schriftliche Antwort wird dem Protokoll angefügt.

Sie erläutert auf Nachfrage, welche Kitas vom Streik betroffen waren und wie darauf reagiert wurde.

Herr Weise fragt, ob die Eltern die durch den Streik ausgelösten Folgekosten gegenüber der Stadt geltend machen können. Frau Neumann verweist darauf, dass diese Möglichkeit nicht besteht. Dies ist durch den Bereich Recht geprüft und bestätigt worden.

Herr Weise fragt, warum in einigen Kitas keine Notdienstvereinbarung zu Stande gekommen ist, obwohl hier auch von Ver.di Bereitschaft gezeigt wurde, an dem Aufbau einer solchen Regelung mitzuwirken. Frau Weiher und Frau Neumann sind solche Fälle nicht bekannt.

 

Es sprechen dazu weiterhin Herr Kürle, Frau Mentz und Herr Weise, Frau Weiher und Frau Neumann nehmen dazu Stellung.

 

Frau Weiher weist abschließend darauf hin, dass der Streik ab Montag, den 08.06.2014 beendet sein wird. Die Eltern, denen von der Stadt keine Betreuung angeboten werden konnte, werden das Betreuungsgeld zurück erhalten. Frau Neumann ergänzt, dass diese Rückzahlungen vermutlich ab Juli erfolgen können, da die Leitungen die dafür benötigten Informationen erst nach Streikende aufgeben können.

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Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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