ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2013/00974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

VO/2013/00889

 

 

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Beantwortung der Fragen von Bürgerschaftsmitglied Frau Antje Jansen nach § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Betreuungsgeld

Fragen 1-4

  1. Wie viele Anträge wurden gestellt, wie viele beschieden?
  2. Wie viele Anträge wurden von ALGII-, Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und Wohngeldempfängern gestellt?
  3. Welche Personengruppe der Antragsteller überwiegt?
  4. Wie entwickelt sich der Bezug des Betreuungsgeldes in Lübeck?

 

Antworten zu 1-4

 

Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung, die nach Abschnitt 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gewährt wird.

 

Nach § 12 des BEEG ist für die Umsetzung der Regelungen zum Betreuungsgeld das Land Schleswig-Holstein zuständig.

 

Zur Beantwortung der oben stehenden Fragen wurde am 07.10.2013 das für die Region Lübeck verantwortliche Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein – Außenstelle Lübeck, Große Burgstraße 4, um Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 14.10.2013 ging eine Stellungnahme des Grundsatzdezernats des Landesamtes für Soziale Dienste Schleswig-Holstein ein.

 

Mit dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass die oben genannten Fragen nicht beantwortet werden können. Es wird mitgeteilt, dass die für eine Beantwortung erforderlichen entsprechenden Daten dort nicht vorgehalten werden. Es wird weiter auf die nach § 22 BEEG zu erstellende Bundesstatistik verwiesen, die beim Statistischen Bundesamt entwickelt wird. Die von der Antragstellerin erbetenen Angaben werden durch die Bundesstatistik nicht erfasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

Landesamt für soziale Dienste

Schleswig-Holstein

Grundsatzdezernat

Stellungnahme in Antwort eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine unmittelbare Betroffenheit durch diese

Berichterstattung

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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