ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Unglück während der 19. Loveparade 2010 in Duisburg

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Am 24. Juli 2010 ereignete sich während der 19. Loveparade in Duisburg ein tragisches Ereignis. Im Zugangsbereich der Veranstaltung kam es aufgrund fehlgeleiteter Besucherströme und Planungsfehlern zu einem Gedränge unter den Besuchern, in dessen Folge 21 Besucherinnen und Besucher starben und 541 weitere verletzt wurden. Dieses bedauerliche Unglück hat die Fachbereichsleitung des Fachbereiches Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Anlass genommen, ein Sicherheitskonzept im Flächen- und Veranstaltungsmanagement der Hansestadt Lübeck, im weiteren Dokument Sicherheitskonzept genannt, zu erarbeiten.

 

Vor 2011 gab es in Lübeck noch keine übergreifende koordinierende Stelle für größere Veranstaltungen. Beginnend ab der Saison 2011 erfolgt eine Vermarktung der städtischen Flächen und Betreuung der Veranstalter durch die Lübeck und Travemünde Marketing (LTM) GmbH (siehe Sitzung der Bürgerschaft am 25.03.2010 TOP 13.10). Um die Veranstaltungsorganisation auch auf städtischer Seite zu vereinheitlichen und zu optimieren, bestand seitens der beteiligten Bereiche der Wunsch nach einer bereichsübergreifenden Abstimmung.

 

Ab September 2010 sind unter Leitung der Fachbereichsleitung des Fachbereichs 3 mehrere Gesprächsrunden mit den beteiligten Behörden und Bereichen, einem städtischen Eigenbetrieb, städtischen Gesellschaften und der Polizei durchgeführt worden. Zweck der Gesprächsrunden war es, die Zuständigkeiten bei Großveranstaltungen (Flächenzuweisung, Genehmigung) zu erörtern, die Aufgaben bzw. Auflagen von Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Feuerwehr, Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Umweltbehörde und Ordnungs- und Verkehrsdienst untereinander abzustimmen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Kommunikationswege sollten optimiert und verbessert werden.

 

Zielsetzung der Gesprächsrunde war es, ein Sicherheitskonzept für die Hansestadt Lübeck zu entwickeln, welches das eingeführte und bewährte Qualitätskonzept der LTM GmbH aufgreift und beide Konzepte als Handlungsleitfaden den Veranstaltern zur Orientierung bzw. Planung von Veranstaltungen an die Hand zu geben sowie einen gemeinsamen und einheitlichen Standard festzulegen.

 

Die Geschäftsführung der Gesprächsrunden wurde vom Fachbereichsdienst des Fachbereichs 3 zur Verfügung gestellt. Die inhaltliche Aufbereitung und abschließende Zusammenführung der Ergebnisse wurde von LTM GmbH übernommen.

 

Dabei war zu berücksichtigen, dass das Sicherheitskonzept die Basis- und Kommunikationsgrundlage für die Veranstalter und alle beteiligten Behörden darstellt. Das „Sicherheitskonzept im Flächen- und Veranstaltungsmanagement der Hansestadt Lübeck“ ist kein in sich abgeschlossenes und starres Instrument, sondern wird je nach Art und Größe der Veranstaltung individuell angepasst und somit zum endgültigen Sicherheitskonzept für die jeweilige Veranstaltung. Ausgenommen davon sind Demonstrationen oder Wahlkampfveranstaltungen, da diese in der Regel nach Versammlungsrecht angemeldet und entsprechend abgearbeitet werden.

 

Im Weiteren ist vorgesehen, einen jährlichen Erfahrungsaustausch aller Beteiligten jeweils im Februar durchzuführen, um das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und einen Ausblick auf das neue Jahr geben zu können.2.              Herrn Senator Möller zur Unterschrift
3.              Original an Personalrat FB 3

4.              z.d.A. Personalversammlung (3.030.03.36)

 


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Finanz. Auswirkung


Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 


3.030


Fachbereichscontrolling

 

 

2.280

Bereich Wirtschaft und
Liegenschaften

 

 

2.830

Kurbetrieb Travemünde

 

 

3.322.4

Abt. Gewerbeangelegenheiten

 

 

3.370

Bereich Feuerwehr

 

 

3.327.4

Verkehrs- und Ordnungsdienst

 

 

3.390.1-2

Umweltbehörden

 

 

4.401

Schule und Sport

 

 

5.660.1-3

Straßenverkehrsbehörde

 

 

5.691

Bereich Lübeck Port Authority (LPA)

 

 

 

Lübeck und Travemünde
Marketing (LTM) GmbH

 

 

 

KWL GmbH

 

 

 

Polizeidirektion Lübeck

 

 

 

1. Polizeirevier Lübeck

 

 

 

3. Polizeirevier Lübeck

 

 

 

 


Ergebnis:

 

In der Gesprächsrunde „Großveranstaltungen“ vom 25.02.2013 ist durch die oben genannten Teilnehmer festgelegt worden, über die Arbeit der Gesprächsrunde und das Sicherheitskonzept in Form eines offiziellen Berichtes unter Federführung des Fachbereichs 3 die Gremien der Hansestadt Lübeck zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

 

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

 

neu

 

X

 

freiwillig

 

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

 

 


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