ALLRIS - Auszug

09.09.2013 - 4.1 SICHERHEITSKONZEPT im Flächen- und Veranstaltun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Lukas von der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH sowie Herrn Wohlsen von der Berufsfeuerwehr Lübeck und bittet um Vorstellung des Sicherheitskonzeptes. Herr Lukas stellt den Inhalt des Sicherheitskonzeptes visualisiert durch eine Präsentation über einen Beamer dar. Herr Dr. Eymer dankt Herrn Lukas für die Präsentation und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Sankewitz bemängelt die scheinbar nicht erfolgte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Ausarbeitung des Konzeptes. Herr Lukas sagt hierzu eine Prüfung und ggf. Nacharbeitung des Sicherheitskonzeptes zu.

 

Eine Frage von Herrn Krause nach den vom umfangreichen Sicherheitskonzept betroffenen Veranstaltungen beantworten Herr Lukas und Herr Wohlen. Aus Sicht von Herrn Lukas greift die komplette Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes nur bei wenigen Veranstaltungen wie z. B. der Travemünder Woche oder dem Lübecker Weihnachtsmarkt. Herr Wohlsen erläutert, dass nach Versammlungsstättenverordnung bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist. Weitere Bewertungsmerkmale sind Gefährdungspotentiale durch den Inhalt oder Ort der Veranstaltung. Auch Veranstaltungen, bei denen der Regelrettungsdienst den bestehenden Bedarf nicht decken kann, erfordern entsprechende Planungen mit dem Veranstalter. Eine ergänzende Frage von Herrn Fürter nach einer Geringfügigkeitsgrenze erläutert Herr Lukas. Kleine Veranstaltungen müssen kein umfangreiches Sicherheitskonzept erstellen, die erforderlichen Auflagen und Anforderungen an die Sicherheit je nach Veranstaltungsart müssen trotzdem eingehalten werden.

 

Herr Krause erkundigt sich nach der Veranstaltungszuordnung zu den A, B und C-Flächen. Herr Lukas erklärt, dass diese Zuordnung aus dem Qualitätskonzept resultiert. Alle Veranstaltungen, ausgenommen sind ehrenamtliche Veranstalter, werden im Rahmen des Qualitätskonzeptes bewertet und dürfen nur mit jeweils ausreichender Punktzahl auf A, B und C-Lagen stattfinden.

 

Zu nicht städtischen Veranstaltungsflächen wie der Freilichtbühne, der Lohmühle oder dem Strandsalon sprechen Herr Scholz, Herr Dr. Eymer, Herr Wohlsen und Herr Lukas. Auch auf Flächen die nicht der HL gehören greift das Sicherheitskonzept. Bei konzessionierten Betrieben ist ein Konzept erst erforderlich, wenn die Veranstaltung von dem in der Konzession ohnehin definierten Nutzungsrahmen abweicht. Grundsätzlich wird jede beantragte Veranstaltung im Rahmen des Sicherheitskonzeptes geprüft.

 

Zur inhaltlichen Ausrichtung und den Zielgruppendefinitionen aus dem Qualitätskonzept sprechen Frau Mittelstein und Herr Lukas. Die Zielgruppen sind aus touristischer Sicht definiert und leiten sich aus den bestehenden Studien ab. Auf A-Flächen werden nur Veranstaltungen zugelassen, die zu den Zielgruppendefinitionen passen.

 

Eine Frage von Herrn Ramcke zur Aufgabenstellung der LTM im Rahmen des Sicherheitskonzeptes beantwortet Herr Lukas. Die LTM steht anderen Veranstaltern als Berater zur Seite, die tatsächliche Prüfung der Sicherheit obliegt den jeweiligen Bereichen wie der Gewerbeaufsicht und der Feuerwehr. Bei eigenen Veranstaltungen der LTM erfolgt die Bewertung von Sicherheit und Qualität durch entsprechende Gremien und die zuständigen Bereiche. Auch die LTM-Veranstaltungen werden somit komplett bewertet.

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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