ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anforderung einer Stellungnahme durch die Landesplanungsbehörde

 

 

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Im Zusammenhang mit der Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) soll die Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden nach den Bestimmungen des deutsch-dänischen Staatsvertrages vom 03.09.2008 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden.

 

Im Mai 2010 hat die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig Holstein entschieden, dass sie für die Schienenhinterlandanbindung der FBQ ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchführen wird, um die raumverträglichste Trassenführung zu ermitteln und die Belange der Bevölkerung frühzeitig in das Verfahren einzubinden.

 

Die DB ProjektBau GmbH hat als Vorhabenträgerin die für das Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen gemäß Raumordnungsgesetz bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Nach Prüfung der Vollständigkeit hat die Landesplanungsbehörde das ROV mit Schreiben vom 09.01.2013 eröffnet.

 

Das ROV dient der Überprüfung des Vorhabens zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt unter überörtlichen Gesichtspunkten und schließt eine raumordnerische Umweltverträglich­keitsprüfung ein. Als Ergebnis wird in einer raumordnerischen Beurteilung durch die Landes­planungsbehörde festgestellt,

  1. ob das Verfahren mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
  2. wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Vorhaben abgestimmt oder durchgeführt werden kann.

 

Alle im Landesplanungsgesetz genannten Stellen, die durch das Vorhaben berührt sein können,

werden in diesem ROV beteiligt. Ergänzend wird die Öffentlichkeit in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, in das Verfahren einbezogen.

 

Hierzu erfolgte am 22.01.2013 eine öffentliche Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung und die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen in der Zeit vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013 im Fachbereich Planen und Bauen.

 

Alle Beteiligten und Betroffenen haben die Möglichkeit bis zum 25.03.2013 Stellung zu nehmen.

 

Innerhalb der Hansestadt Lübeck hat es der Fachbereich Planen und Bauen übernommen, eine gesamtstädtische Stellungnahme zu erarbeiten und fristgerecht abzugeben.

 

Hierzu wurden alle Fachbereiche am 14.01.2013 aufgefordert Stellung zu nehmen. Die jeweiligen Fachbereichscontrollings wurden gebeten die in der jeweiligen Zuordnung gegebenenfalls betroffenen Eigengesellschaften einzubinden.

Es wurden von den Fachbereichen 2, 3 und 5 fristgerecht Stellungnahmen abgegeben.

 

Gegenüber der Landesplanungsbehörde wird bzw. wurde mit Schreiben vom 01.03.2013 eine zusammenfassende Stellungnahme abgegeben (Anlage 1), die Einzelstellungnahmen der Fachbereiche/Bereiche wurden dieser als Bestandteil beigefügt (Anlage 2).

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

Fachbereiche 1 – 4

Bereich 5.691 (LPA)

Die Stellungnahmen wurden in die Gesamtstellungnahme eingearbeitet, zusätzlich wurden die Einzelstellungnahmen der Gesamtstellungnahme als Bestandteil beigefügt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist für diesen Bericht nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch diesen Bericht nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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