Vorlage - VO/2023/12437  

Betreff: Haushalt 2024
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2024.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.09.2023 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.09.2023 
Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
13.09.2023 
2. Sitzung des Bauausschusses - Sondersitzung zur Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Hauptausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Band I -Vorbericht 2024
Anlage2 - Band II-Produktbuch 2024
Anlage 3 - Band III - Stellenplan 2024
Anlage 4 _ Band IV _ Beteiligungsbericht 2024
Anlage 5 - Budgetübersichten
Anlage 6- Durchführungsbestimmungen_2024
Anlage 7 - Übersicht Gebühren und Entgelte

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe und

Eigengesellschaften

lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Planung stellt keine Relevanz für Kinder und Jugendliche dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 77 Abs. 1 Gemeindeordnung SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja: Überschuss Ergebnisplan 2024: 4.476.100 EUR
Kreditbedarf 2024: 71.127.700 EUR

Verpflichtungsermächtigungen 2024: 48.919.400 EUR

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Nicht durch den Satzungsbeschluss.
Einzelne Maßnahmen werden gesondert erläutert.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick 

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der becker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan, sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplans, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.

 

r die Planung 2024 liegt der Jahresabschluss 2022 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Haushaltsplanung baut auf die Ist-Werte 2022 auf und schreibt die positive Planung 2023 fort. Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Überschuss von rd. 62,2 Mio. EUR.

Die in 2022 eigetretene Inflation führt zu Mehrbelastungen in allen Segmenten der Haushaltsplanung. Demgegenüber steigen die Einnahmen nur leicht. Die Verwaltung hat sehr detailliert geplant und kann mit diesem Haushaltsentwurf wiederum einen Überschuss von 4,4 Mio. EUR ausweisen.

 

Nachdem im Vorjahr erste Aussagen zu klimarelevanten Investitionen getroffen werden konnten, ist es nun möglich, alle Ziele für nachhaltige Entwicklung, sog. SDG-Ziele der
Vereinten Nationen, im Interaktiven Haushalt für die Hansestadt Lübeck abzulesen. Der
Beschluss des Hauptausschusses vom 07.09.2021 VO/2021/10077-01 kann damit zu jedem SDG-Ziel gespiegelt werden.

 

Mit weiteren gesetzlichen Aufgaben wird es erforderlich, im Stellenplan 2024 145 neue Planstellen auszuweisen.

 

Zur Sicherstellung der Liquidität wird es weiterhin notwendig sein, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatz-betrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.

 

Ein wiederum ausgeglichener Haushalt ist nicht mehr seitens der Kommunalaufsicht
genehmigungspflichtig. In der Haushaltsgenehmigung 2023 wird aber seitens der Kommunalaufsicht auf die Gefahren steigender Verschuldung hingewiesen. Tatsächlich ist die
Verschuldung der Hansestadt Lübeck in 2022 leicht gestiegen. Mit dem Haushaltsentwurf 2024 wird auf eine tragfähige Kreditaufnahme abgestellt mit dem Ziel, notwendige Inves-titionen nicht aufzuschieben, aber mit der Prioritätensetzung zu den Investitionen einer steigenden Verschuldung entgegenzuwirken. Im Ergebnis ergibt sich ein Kreditbedarf von rd. 71,1 Mio. EUR.

 

 

 

Beratungsverfahren:

Wie in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptaus-schusses am 12.9.2023 zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 13.9.2023 als gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss zu den Investitionen.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen
Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
 


Anlagen

1 Vorbericht   

 

2 Produkthaushaltsplan

 

3 Stellenplan

 

4 Beteiligungsbericht 

 

5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung

  

6      Durchführungsbestimmungen 2024

 

7      Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte 
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 7 1 öffentlich Anlage 1 - Band I -Vorbericht 2024 (11065 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 - Band II-Produktbuch 2024 (11505 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage 3 - Band III - Stellenplan 2024 (2499 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Anlage 4 _ Band IV _ Beteiligungsbericht 2024 (2886 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 5 - Budgetübersichten (719 KB)    
Anlage 3 6 öffentlich Anlage 6- Durchführungsbestimmungen_2024 (88 KB)    
Anlage 4 7 öffentlich Anlage 7 - Übersicht Gebühren und Entgelte (586 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/12437   Haushalt 2024   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12437-05   Die Unabhängige Volt + Partei: Haushalt 2024: Arbeitsprogramm Schultoiletten   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI
VO/2023/12437-06   Die Unabhängige Volt + Partei: Haushalt 2024: Sonderprogramm Ganztag an Schulen.   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI
VO/2023/12437-07   Unabhängige Volt-PARTEI/Linke+GAL: Haushalt 2024: Finanzielle Förderung der freien Museen in Lübeck   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   interfraktioneller Antrag
VO/2023/12437-08   Unabhängige Volt-PARTEI / Linke+GAL: Haushalt 2024: Schaffung von weiteren museumspädagogischen Stellen   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   interfraktioneller Antrag
VO/2023/12437-10   Genehmigung Haushalt 2024   1.201 - Haushalt und Steuerung   Bericht öffentlich