Vorlage - VO/2023/12366  

Betreff: BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.09.2023 
1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat (konstituierende Sitzung) zurückgestellt   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2023 
3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) zurückgestellt   
10.10.2023 
4. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zeitnahe Einführung einer Ehrenamtspauschale 

r alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu prüfen.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 

zur Beratung vorzulegen.

 

 


Begründung

Die „rger für Lübeck“ (BfL) empfehlen der Kommune, in die Entschädigungssatzungen für die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) eine Aufwandspauschale von 112 Euro monatlich für alle Aktiven aufzunehmen.

 

Die FFW in Lübeck sollen damit gestärkt werden. Ziel ist es, zum einen den rund 1119 ehrenamtlich Aktiven in den 22 Ortswehren in der Hansestadt einen besonderen Dank für ihre einzigartige Einsatzbereitschaft auszusprechen. Zum anderen soll die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamtes gestärkt und die Nachwuchsgewinnung unterstützt werden.

 

Das ist Ausdruck der großen Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Die FFW leisten einen unersetzlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. Ohne sie würde die Feuerwehr nicht funktionieren. Die Pflichtaufgaben und Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Ehrenamtlichen in ständiger Bereitschaft stehen und jederzeit in den Einsatz gerufen werden können. Infolge der zunehmenden Einbindung in die alltägliche Gefahrenabwehr leisten zudem viele Funktionsträger der FFW über das übliche Maß hinaus ihren Dienst. Aus diesem Grund erhalten zukünftig nicht mehr nur die Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung.

 

Allen Feuerwehrangehörigen der Einsatz- und Reserveabteilung soll eine Aufwandspauschale von 112 Euro monatlich gezahlt werden.

Damit sind die Mittel, die bisher als jährliche Prämienzahlung vorgesehen waren, nicht zweckgebunden und könnten von den Kameraden frei genutzt werden.

 

Die jährliche Aufwandsentschädigung soll unabhängig von möglichen Funktionsentschädigungen gezahlt werden, wie sie zum Beispiel Wehrführer oder Gerätewarte aufgrund ihrer besonderen Verantwortung erhalten. Jetzt ist es an der Lübecker Bürgerschaft, ein deutliches Zeichen zu setzen und die Entschädigungssatzung zugunsten der Attraktivität des Ehrenamts bei unseren FFW zu ändern.

 

Die Alternative, die Berufsfeuerwehr mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen, wäre um ein Vielfaches teurer. Es handelt sich deshalb um eine gute Investition für die Gemeinschaft allgemein und für die Gefahrenabwehr im Besonderen. Außerdem könnte dies ein Denkanstoß der Würdigung anderer wichtiger Ehrenamtsorganisationen sein.

 


Anlagen